"Endlich schließt sich auch in Schleswig-Holstein eine böse Lücke. Bisher konnten nur Tiernutzer gegen Tierschutzbestimmungen klagen, jetzt dürfen auch Tierschutzorganisationen für die Tiere vor Gericht gehen, sobald Tierschutzrecht nicht eingehalten wird. Für einen ordentlichen Rechtsstaat gehört sich das so", freut sich Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende von Menschen für Tierrechte."Wir sind überglücklich - wir kämpfen seit zwölf Jahren für das Klagerecht. Das Gesetz sieht auch Mitwirkungsrechte vor. Sie bringen uns zwar viel Arbeit, aber so können wir die Veterinärbeamten bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts gegenüber den Tiernutzern schon unterstützen. Die Klage bleibt wirklich nur das allerletzte Mittel. Wenn beispielsweise eine Pelzfarm in Schleswig-Holstein eine Betriebserlaubnis bei der Veterinärbehörde beantragt, können wir jetzt unsere Einwendungen vorbringen und notfalls klagen, weil die Haltungsbedingungen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Hätte es die Tierschutz-Verbandsklage schon in den 80er Jahren gegeben, dann hätte es die Hühnerbatterie nie gegeben", so Frauke Lympius, Landesvorsitzende von Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Schleswig-Holstein e.V.
Bundesverband und Landesverband Menschen für Tierrechte dankten heute allen Befürwortern des Gesetzes mit zwei leckeren veganen Torten. B90/Die Grünen waren schon seit 2006 in Schleswig-Holstein die treibende Kraft zur Einführung des Klagerechts. Die SPD unterstützte das Klagerecht, stimmte aber 2009 mit dem Koalitionspartner CDU gegen die Tierschutz-Verbandsklage, versprach jedoch, das Klagerecht in der neuen Legislatur einzuführen.
Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer und ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Klage sind wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen lassen können. So wird die Klage gegen behördliches Handeln zum letzten Mittel und nur in Ausnahmefällen nötig werden.
Schleswig-Holstein wird nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz das sechste Bundesland mit Klagerecht für den Tierschutz. Auch die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben derzeit ihre Gesetzentwürfe in die Verbandsanhörung gegeben. In 2015 könnte es durchaus möglich werden, dass 50 Prozent der Bundesländer die Tierschutz-Verbandsklage eingeführt haben.
Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage: www.tierschutzwatch.de
Stellungnahme des Bundes- und des Landesverbandes zum Gesetzentwurf: www.tierrechte.de
Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de