Die Tierrechtler stellen heraus, dass die Antworten des Ministeriums mit keinem Wort auf die entscheidenden Rechtsfragen zur Klärung der Zulässigkeit des Tierverbrauchs eingehen.
So legt das Tierschutzgesetz fest, dass Tierverbrauch nur stattfinden darf, wenn es keine Alternativen gibt und zusätzlich eine ethische Abwägung erfolgt ist. Diese beinhaltet auch den Beleg, dass bei Verzicht auf den Tiereinsatz die Ausbildungsdefizite der Auszubildenden schwerer als das Leid der Tiere zu bewerten sind.
"Das Problem ist, es gibt keine zentrale Übersicht zu Alternativen und vor allem keinen Leitfaden zur ethischen Prüfung. So findet die ethische Abwägung nicht ausreichend statt und Tiere werden einfach weiter verbraucht", so Dr. Astrid Schmidt, Biologin und Projektleiterin des Ethik-Hochschulrankings, "Das ist ein rechtswidriger Zustand, der schnellstens abgestellt gehört."
So fordert der Bundesverband von Politik und Akademia:
- den zwingenden Einsatz vorhandener Ersatzmethoden,
- die Förderung von Ersatzverfahren und Entwicklung noch fehlender Lehrmethoden,
- dass Studenten ihr Studium nach Gewissensfreiheit abschließen dürfen; dies ist durch Änderung des Tierschutzgesetzes herbeizuführen.
Diese Forderungen hat der Bundesverband vor Kurzem an die Kultus- und Agrarministerkonferenzen herangetragen.
Kleine Anfrage und Antworten des niedersächsischen Ministeriums: www.tierschutzwatch.de
Ethik-Ranking: www.satis-tierrechte.de/...