Schuld an dieser Rechtssituation trägt eine schwammige Formulierung im Tierschutzgesetz, die die schwarz-gelbe Bundesregierung trotz Rechtsgutachten* und Widerstand der Tierschützer und Tierrechtler bei der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 durchgesetzt hat. Der Bundesverband ist überzeugt, dass CDU und CSU deshalb diese Formulierung festgeschrieben haben, um die langjährigen Gerichtsverfahren mit einem Urteil zugunsten der Affenexperimente abzuschließen und die zukünftige Arbeit in den Genehmigungsbehörden im Sinne der Tierexperimentatoren zu gestalten.
"CDU und CSU haben diesen rechtswidrigen und gegen den Tierschutz gerichteten Zustand allein zu verantworten. Jetzt muss die Bundesregierung den Behörden unverzüglich das eigenständige Prüfrecht der Versuchsanträge im Tierschutzgesetz festschreiben. Wenn dies nicht schnellstens erfolgt, müssen CDU und CSU aus Sicht des Tierschutzes als nicht wählbar deklariert werden", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Der Bundesverband wird sich zudem an die Bundesländer wenden, damit diese über den Bundesrat die Änderung des Tierschutzgesetzes, z. B. in Form einer Bundesratsinitiative, voranbringen.
Die Tierrechtler untermauern ihre Forderung zur Änderung des Tierschutzgesetzes mit folgenden rechtlichen Bewertungen:
*Prof. Dr. jur. Anne Peters:
http://www.tierrechte.de/...
Tierschutzbeauftragte Baden-Württemberg:
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/...
DJGT:
http://www.djgt.de/...
Schreiben an Bundesminister Schmidt: http://www.tierrechte.de/...