"Juristisch betrachtet setzt das Staatsziel Tierschutzes den Meilenstein für mehr Tierrechte. Tatsächlich ist es aber noch immer ein Hohlkörper ohne Beißkraft, weil die Tiere davon bis heute nicht profitiert haben. Denn der Gesetzgeber, allen voran die schwarz-gelbe Bundesregierung, ignoriert den Verfassungsauftrag", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Aktuell widersetze sich Bundesministerin Aigner dem Votum der Bundesländer, die Kleingruppenkäfige für Legehennen nach maximal 12 Jahren zu beenden. Auch das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen, ebenfalls vom Bundesrat beschlossen, ließe die Bundesregierung links liegen. Bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in nationales Recht habe Aigner den Tierschutzrahmen nicht ausgeschöpft, so sei u.a. ein Verbot der Versuche an Menschenaffen möglich, aber nicht vorgesehen. Auch die umfassende Neuregelung des Tierschutzgesetzes packe Aigner nicht an, sondern lege eine Sparversion vor, die nicht einmal der Zustimmung des Bundesrates benötige.
"Das Tierschutzgesetz muss jetzt wegen der EU-Tierversuchsvorschriften geändert werden - diese Chance zur umfänglichen Novellierung nicht zu nutzen, ist sträflich! Vom Staatziel Tierschutz wird aber erst dann eine Beißkraft ausgehen, sobald die Tierschutzorganisationen das Verbandsklagerecht erhalten. Denn nur im Klagefall werden Gerichte die Rechtmäßigkeit von Haltungsvorgaben prüfen. Bisher können nur Bundesländer durch Normenkontrollklage die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen gerichtlich feststellen lassen", so Simons zu den dringlichen Forderungen des Verbandes.
Ein aktueller Artikel zur Bilanz von Dr. jur. Eisenhart von Loeper, dem Initiatoren des Staatsziels Tierschutz und ehemaligem Vorsitzenden des Bundesverbandes, ist veröffentlicht unter: http://www.tierrechte.de/...