„Für diesen Paradigmenwechsel verlangen wir von den Parteien, jetzt saubere Projektpläne und zielführendes Management vorzulegen“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Schon seit 1986 verlangt die EU-Tierversuchsrichtlinie Maßnahmen zur Erreichung des letztendlichen Ziels: Tierversuche vollständig zu ersetzen. Verstärkt wird die Vorschrift in der neuen EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU, die jetzt in nationales Recht umzusetzen ist. Sie legt für die Mitgliedstaaten auch das Mittel zur Zielverfolgung fest, nämlich die Weiterentwicklung tierversuchsfreier Methoden zu erleichtern und zu fördern.
Doch die vorläufigen Wahlprogramme der Parteien zeigen: Zur Reduktion der Tierversuche und der Förderung tierversuchsfreier Methoden äußern sich bisher nur B90/Die Grünen und die SPD mit konkreten Punkten. „Parteien, die am 22. September Stimmen erhalten wollen, müssen leistungsstarke Förderkonzepte für tierversuchsfreie Verfahren und zur Reduktion der Tierversuche vorweisen – sonst sind sie im Sinne des Tierschutzes nicht wählbar“, so Simons.
Auch die bisherigen Etats für Projektförderungen und die Auslobung eines Tierschutz-Forschungspreises seitens der Bundesregierung sind nach Ansicht des Bundesverbandes Begleitmaßnahmen, aber keinesfalls tragende Elemente für den Aufschwung neuer tierversuchsfreier Technologien.