Das Bundesverfassungsgericht hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren von 51 Euro pro Semester in einem Urteil vom Januar 2017 für unzulässig erklärt, weil die gesetzliche Grundlage fehlte. Dennoch verweigern die Hochschulen und das Land Brandenburg die Rückzahlungen, indem sie sich auf Verjährung berufen. Zumindest im Falle der Universität Potsdam scheitert dieses Argument jedoch nach Meinung von metaclaims daran, dass ein ehemaliger Rektor der Universität öffentlich erklärt hatte, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Urteil des Verfassungsgerichts zu laufen beginnen könne. Wenn man diese Aussage zugrundelegt, trete die Verjährung erst am 01.01.2021 ein.
"Das Verwaltungsgericht Potsdam hat bereits im März 2019 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Uni Potsdam diese Rückmeldegebühren zurückzahlen muss. Das Gericht hat festgestellt, dass die Uni sich an der Aussage ihres Rektors festhalten lassen muss. Dies scheint uns auch rechtsstaatlich die einzig plausible Lösung zu sein. Deshalb haben wir gerne die Aufforderung der Brandenburgischen Studierendenvertretung aufgenommen, hier eine Sammelklage anzubieten.", erklärt Rechtsanwalt Sven Hezel, Geschäftsführer der Firma metaclaims. Seine Firma plant, am 15.12. die Uni ultimativ zur Zahlung aufzufordern und bei NIcht-Zahlung noch vor Jahresende vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zu klagen.
Betroffene haben noch bis zum 15.12. Zeit, mittels eines unter www.sammelklage.info erhältlichen Formulars der Sammelklage beizutreten. Kosten fallen den Betroffenen nur bei Erfolg an. Im Falle einer Prozessniederlage hält metaclaims die Teilnehmer der Sammelklage von Kosten frei.