Laut Stefan Montag, verantwortlich für das Prüfen von Krankenhausabrechnungen bei der mhplus, zeigt die aktuelle Praxis folgendes Bild: „Bei der mhplus wurden 2018 etwas mehr als 20 Prozent der Krankenhausabrechnungen geprüft. Jede zweite geprüfte Abrechnung war fehlerhaft.“ Im Jahr 2018 forderte die Kasse in der Folge über 12 Millionen Euro von den Krankenhäusern zurück. Zum Kern der geplanten Neuregelungen erläutert Montag: „Nach dem vorliegenden Referentenentwurf dürfen die Krankenkassen in Zukunft zunächst nur eine Quote von zehn Prozent der Abrechnungen prüfen. Die Krankenhäuser müssen im Gegenzug künftig bei hohen Quoten falsch abgerechneter Leistungen einen „Strafaufschlag“ von bis zu 50 Prozent des fehlerhaften Rechnungsbetrags begleichen.“ Montag kritisiert: „Das bedeutet für uns eine halbierte Prüfquote. Bleibt der Anteil der fehlerhaften Rechnungen bei 50 Prozent, halbiert sich für die mhplus mit der Prüfquote auch die Summe der Rückforderung an die Krankenhäuser. Diese negative Differenz an Rückforderungsbeträgen wird durch den „Strafaufschlag“ der Krankenhäuser auf fehlerhafte Rechnungen nur zu einem geringen Bruchteil ausgeglichen.“
Der Gesetzentwurf entlastet demnach vor allem die Krankenhäuser, indem nicht korrekte Abrechnungen weniger sanktioniert werden. Am Beispiel hochgerechnet auf die gesamte GKV übertragen dürfte es sich hierbei um über eine Milliarde Euro zu Lasten der Krankenkassen handeln – und damit zu Lasten der Beitragszahler. Dr. Oliver Gapp, der Leiter für Gesundheitsökonomie bei der mhplus Krankenkasse stellt fest: „Am geplanten Gesetz müssen dringend Korrekturen vorgenommen werden. So muss eine höhere Prüfquote für Krankenkassen erlaubt sein und die Krankenhäuser sind für jede falsche Rechnung zu sanktionieren. Sonst zahlen am Ende die Beitragszahler die Zeche.“