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MDK-Reformpläne des Gesundheitsministeriums in der Kritik

Belasten neue Prüfregeln für Krankenhausabrechnungen die Beitragszahler?

(lifePR) (Ludwigsburg, )
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Anfang Mai Pläne zur Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) veröffentlicht. Der hierzu vorgelegte Referentenentwurf enthält neben Plänen zu neuen Organisationsstrukturen für einen unabhängigeren MDK vor allem neue Regeln zur Prüfung der Krankenhausabrechnungen durch die Krankenkassen. Die neuen Vorschriften sollen Anreize für eine korrekte Abrechnung von Krankenhausleistungen schaffen, den Verwaltungsaufwand reduzieren und das Prüfgeschehen transparenter machen. Kritik an den geplanten neuen Prüfregeln für Krankenhausabrechnungen übt die mhplus Krankenkasse. 

Laut Stefan Montag, verantwortlich für das Prüfen von Krankenhausabrechnungen bei der mhplus, zeigt die aktuelle Praxis folgendes Bild: „Bei der mhplus wurden 2018 etwas mehr als 20 Prozent der Krankenhausabrechnungen geprüft. Jede zweite geprüfte Abrechnung war fehlerhaft.“ Im Jahr 2018 forderte die Kasse in der Folge über 12 Millionen Euro von den Krankenhäusern zurück. Zum Kern der geplanten Neuregelungen erläutert Montag: „Nach dem vorliegenden Referentenentwurf dürfen die Krankenkassen in Zukunft zunächst nur eine Quote von zehn Prozent der Abrechnungen prüfen. Die Krankenhäuser müssen im Gegenzug künftig bei hohen Quoten falsch abgerechneter Leistungen einen „Strafaufschlag“ von bis zu 50 Prozent des fehlerhaften Rechnungsbetrags begleichen.“ Montag kritisiert: „Das bedeutet für uns eine halbierte Prüfquote. Bleibt der Anteil der fehlerhaften Rechnungen bei 50 Prozent, halbiert sich für die mhplus mit der Prüfquote auch die Summe der Rückforderung an die Krankenhäuser. Diese negative Differenz an Rückforderungsbeträgen wird durch den „Strafaufschlag“ der Krankenhäuser auf fehlerhafte Rechnungen nur zu einem geringen Bruchteil ausgeglichen.“

Der Gesetzentwurf entlastet demnach vor allem die Krankenhäuser, indem nicht korrekte Abrechnungen weniger sanktioniert werden. Am Beispiel hochgerechnet auf die gesamte GKV übertragen dürfte es sich hierbei um über eine Milliarde Euro zu Lasten der Krankenkassen handeln – und damit zu Lasten der Beitragszahler. Dr. Oliver Gapp, der Leiter für Gesundheitsökonomie bei der mhplus Krankenkasse stellt fest: „Am geplanten Gesetz müssen dringend Korrekturen vorgenommen werden. So muss eine höhere Prüfquote für Krankenkassen erlaubt sein und die Krankenhäuser sind für jede falsche Rechnung zu sanktionieren. Sonst zahlen am Ende die Beitragszahler die Zeche.“

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Die mhplus Krankenkasse (www.mhplus.de) ist offen für gesetzlich Krankenversicherte. Über 900 Mitarbeiter betreuen deutschlandweit mehr als eine halbe Million Versicherte. Unabhängige Tests belegen hohe Servicestandards und solide Finanzen. Der Zusatzbeitrag der mhplus beträgt 0,98% Prozent. Mit speziellen Versorgungsprogrammen unterstützen zusätzlich qualifizierte Experten der mhplus Patienten mit chronischen Krankheiten persönlich, langfristig und kompetent. In Fragen privater Zusatzversicherungen kooperiert die mhplus eng mit der SDK (www.sdk.de)

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