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"Hausarztverträge taugen nicht zur Umverteilung." mhplus Krankenkasse fordert Vertragsfreiheit in der HzV

(lifePR) (Ludwigsburg, )
Die jüngsten Sparbeschlüsse der Bundesregierung zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) sorgen für Unruhe. Vor allem Hausarztverbände werten die neuen Pläne als Rückschritt. Nachdem zunächst die Begrenzung der Vergütung auf das durchschnittliche Regelleistungsvolumen in der kollektivvertraglichen Versorgung angestrebt wurde, ist nun die Rede davon, dass lediglich der Vergütungs-Zuwachs begrenzt werden soll. Aus Sicht der mhplus Krankenkasse (www.mhplus.de) dreht sich die aktuelle politische Diskussion viel zu einseitig um Fragen der Vergütung. Die Ziele der Hausarztzentrierten Versorgung geraten dabei völlig aus dem Blickfeld: Mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Die mhplus sieht in der Hausarztzentrierten Versorgung ein geeignetes ordnungspolitisches Instrument im Wettbewerb um eine bessere medizinische Versorgung. Sie hat deshalb einen Vertrag in Baden-Württemberg maßgeblich mitgestaltet und abgeschlossen. Weitere Vereinbarungen bestehen zum Beispiel in Bayern. Durch die Verträge wird die Rolle des Hausarztes als "Versorgungsorganisator" gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten verbessert. Mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt. "Wenn es jedoch darum geht, die Honorare der Hausärzte aufzubessern sind Hausarztverträge kein geeignetes Mittel", betont Winfried Baumgärtner, Vorstand der mhplus Krankenkasse. "Hausarztverträge taugen nicht zur Umverteilung." Eine Verbesserung der hausärztlichen Vergütung müsse vielmehr innerhalb des bestehenden Systems der ambulanten Vergütung erfolgen. Insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen seien aufgefordert, die Interessen zwischen Haus- und Fachärzten auszugleichen und für eine gerechtere Bewertung der ärztlichen Leistungen im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zu sorgen. Jüngste Statistiken zu den Ärztehonoraren, veröffentlicht vom Bundesgesundheitsministerium, zeigen nicht nur auffallende Verwerfungen bei den ärztlichen Einkommen zwischen einzelnen Bundesländern und Regionen, sondern auch extreme Unterschiede zwischen Haus- und Fachärzten. Und auch die Bundesregierung verweist in ihren jüngsten Reformvorschlägen auf eine 'Korrektur der Honorarreform' hin zu einem einfachen und verständlichen Vergütungssystem, das regionale Besonderheiten berücksichtigen soll.

Der Vorstand der mhplus stellt klar: "Um mit Hausarztverträgen Fortschritte in punkto Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit zu erzielen, ist es notwendig, sie aus dem Streit um Ärztehonorare herauszuhalten und den Vertragspartnern keinen Zwang zum Abschluss dieser Verträge aufzuerlegen." In diesem Punkt teile die mhplus die Auffassung der Verbraucherverbände. Die Hausarztzentrierte Versorgung werde nicht dadurch zum Erfolgsmodell, dass man sie per Gesetz verordne, so Baumgärtner weiter, sondern dadurch, dass sich die Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung verbessert. Auch in der medizinischen Versorgung sei Wettbewerb, vor allem ein Wettbewerb um die besten Versorgungsverträge, der beste Motor für Innovationen.

Für die Hausarztverträge der mhplus, zum Beispiel in Baden-Württemberg, gilt ein Bestandsschutz bis Ende des Jahres 2013. Erste Erfahrungen der mhplus seien durchaus positiv, so Baumgärtner. Aber selbst für eine vorläufige Bewertung sei es Ende des Jahres 2010 noch zu früh. Erst in den Folgejahren seien einigermaßen verlässliche Aussagen möglich - zum Beispiel zur Entwicklung der Versorgungsqualität, der Arzneimittelausgaben oder zur Frage, ob unnötige Facharztbesuche tatsächlich vermieden würden.

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Die mhplus Krankenkasse (www.mhplus.de) mit Sitz in Ludwigsburg ist offen für alle gesetzlich Krankenversicherten. Etwa 900 Mitarbeiter betreuen an 28 Standorten über 530.000 Versicherte. In Fragen privater Zusatzversicherungen kooperiert die mhplus eng mit der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK). Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,9 Prozent. Dies entspricht dem seit dem 1. Juli 2009 geltenden Einheitsbeitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen. Zusatzbeiträge werden nicht erhoben.

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