„Für eine bessere Qualität in der Versorgung von Patientinnen und Patienten ist eine mutige Reform der Krankenhausversorgung dringend notwendig“, so Dr. Ralf Langejürgen im Gespräch. Aktuell arbeitet eine Bund-Länder-Gruppe an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Besonders wichtig sei dabei, dass die Vergütung für Krankenhausleistungen an einheitliche Qualitätskriterien geknüpft wird, betont Heiko Kastner. „Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Beiträge in effiziente Strukturen fließen, die eine hochwertige Versorgung sicherstellen“, so der Vorstand der mhplus. Die Krankenhausbehandlungen sind der größte Kostenblock bei den Leistungsausgaben der Krankenkassen.
Max Straubinger begrüßt zwar einzelne Eckpunkte der geplanten Reform, wie etwa die Vorhaltepauschalen. Er macht aber auch klar: „Die Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben“. Denn diese könnten am besten entscheiden, welcher Standort welche Krankenhausleistungen anbieten sollte, um eine gute und flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Außerdem sei noch immer offen, wie der Reformprozess finanziert werden solle. Einig sind sich die Gesprächsteilnehmer, dass die Reform nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen darf.
Wichtiger Baustein im Rahmen der Krankenhausreform sei außerdem, dass sich die Menschen ein Bild vom Angebot und der Qualität der Leistungen in den einzelnen Kliniken machen können, so Dr. Ralf Langejürgen und Heiko Kastner. Das Bundesgesundheitsministerium plant, ein entsprechendes „Transparenzverzeichnis“ begleitend zur Umsetzung der Krankenhausreform im kommenden Jahr zu veröffentlichen. Ob ein solches Verzeichnis nach dem jetzigen Entwurf den gewünschten Effekt erzielt, daran gebe es in der CSU jedoch Zweifel, erklärt Max Straubinger. Zudem dürfe es die Krankenhausplanung der Länder nicht aushebeln.