Mit entscheidend für die Entwicklung der Einnahmen-/Ausgabensituation der Kassen sind die Auswirkungen von neuen und geplanten gesundheitspolitischen Reformen. Die finanziellen Folgen dieser Reformen können geschätzt, jedoch nicht präzise vorausberechnet werden. Gleichzeitig sind die Kassen vom Gesetzgeber verpflichtet, Rücklagen nur bis zu einer festgelegten Obergrenze zu bilden. Aktuell hat das BMG viele gesundheitspolitische Reformen auf den Weg gebracht. Nach Schätzungen von Experten summieren sich die daraus erwachsenden Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt bis 2022 auf rund 35,5 Mrd. Euro. Wie sich dies konkret auf die Finanzen der einzelnen Kassen auswirkt, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.
Über die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrages entscheiden die einzelnen Krankenkassen selbst. Die Zusatzbeiträge werden zum gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz hinzugerechnet. Dieser beträgt derzeit 14,6 Prozent. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.