Welche Versicherungen gibt es?
Grundsätzlich gibt es eine Diebstahlschutzversicherung für Mietwagen. Bei der Diebstahlschutzversicherung wird wie bei der Vollkaskoversicherung zwischen Diebstahlschutzversicherung MIT und Diebstahlschutz OHNE Selbstbeteiligung unterschieden. Mietwagenkunden, die eine Versicherung „ohne Selbstbeteiligung“ gebucht haben, bekommen bei einem Diebstahl den vollen Betrag zurück erstattet. In vielen Vollkaskoversicherungen ist die Diebstahlversicherung bereits inkludiert, daher sollten Mietwagenkunden das Angebot genau durchlesen, um unnötige Kosten durch eine zusätzliche Diebstahlschutzversicherung zu vermeiden.
Vorsicht bei Angeboten mit Selbstbeteiligung! Bei einem Angebot mit Selbstbeteiligung müssen Kunden mit bis zu vierstelligen Beträgen rechnen, die sie selbst zahlen müssen.
Sind private Gegenstände auch in der Diebstahlschutzversicherung inkludiert?
Private Gegenstände sind nicht in der Diebstahlschutzversicherung inkludiert. Das heißt für den Ernstfall, wenn jemand den Mietwagen aufbricht und eine private Kamera klaut, kommt die Vollkasko, bzw. die Diebstahlschutzversicherung nur für den entstandenen Schaden am Wagen auf. Die Kamera ist jedoch nicht versichert.
Auch die Hausratsversicherung greift in solchen Fällen nicht. Diese ist dann einsetzbar, wenn private Dinge aus festen Unterkünften entwendet werden, wie zum Beispiel aus dem Hotelzimmer oder aus einem Ferienhaus. Beim Mietwagen hilft nur eine Reisegepäckversicherung. Diese kann bereits für wenige Tage abgeschlossen werden und lohnt sich gerade bei der Mitnahme einer teuren Kamera oder anderen Wertgegenständen.
Die beste Versicherung gegen Diebstahl ist jedoch den Dieben keinen Anlass zu liefern! Lassen Sie niemals wertvolle Dinge sichtbar im Auto liegen. Gleiches gilt für Rucksäcke und Handtaschen!
In welchen Fällen greift die Diebstahlschutzversicherung nicht?
Wichtig zu wissen: Die Diebstahlversicherung greift nicht bei grober Fahrlässigkeit. Wer zum Beispiel den Mietwagen nicht abgeschlossen hat oder den Autoschlüssel mit dem Kennzeichen auf dem Schlüsselanhänger offen liegen lässt, muss selbst für den Schaden aufkommen und den Wagen ersetzten. Den Autoschlüssel in der Badetasche zurück lassen und im Meer baden, würde ebenfalls als grob fahrlässig gelten. Schwierig wird es auch, wenn der Diebstahl Wertgegenständen geschuldet ist, die offen im Auto gelassen wurden.
Wurde nicht grob fahrlässig gehandelt, deckt die Versicherung in der Regel alle festen Teile eines Fahrzeugs ab. Dazu zählt auch die Beschädigung an der Karosserie.
Bieten Mietwagenanbieter Diebstahlschutzsysteme an?
Die allermeisten Mietwagen sind mit einer elektronischen Wegfahrsperre abgesichert. Die elektronische Wegfahrsperre ist seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Autoherstellern serienmäßig verbaut. Die elektronische Wegfahrsperre aktiviert sich automatisch beim Abschalten der Zündung. Nur mit dem vorgesehen Schlüssel kann das Fahrzeug wieder bewegt werden. Dabei ist im Schlüssel ein codierter Chip angebracht, der über eine elektrische Steuereinheit überprüft wird.
Viele Mietwagen sind zudem mit einer Alarmanlage ausgestattet.
MietwagenCheck TIP: Um den Mietwagen stets „im Blick“ zu haben, können Ortungssysteme installiert werden. Diese gibt es bereits ab 25€ zu kaufen. Sie verhindern zwar keinen Diebstahl, machen es jedoch einfach, das Fahrzeug zu verfolgen. Verlässt das Auto einen programmierten Bereich, erhält man eine Nachricht per SMS oder Email.
Der Mietwagen ist weg – was ist zu tun?
Sollte das Horrorszenario eintreffen und der Mietwagen tatsächlich geklaut oder aufgebrochen worden sein, dann führt der erste Weg beim Mietwagen wie beim eigenen Auto zur Polizei. Am besten bitten Mietwagenkunden die örtliche Polizei zu ihnen zu kommen. Urlauber sollten auf keinen Fall vergessen sich ein Protokoll aushändigen zu lassen. Das Protokoll ist wichtig um im Nachgang für die Versicherung den Diebstahl oder Einbruch belegen zu können. Erst danach sollten Urlauber den Vermieter kontaktieren. Die Rufnummer befindet sich im Mietvertrag. Der Vermieter wird dann zunächst die Kaution einbehalten und sich ggf. um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Die Kaution erhalten Mietwagenkunden zu Hause von ihrem Vertragspartner, bzw. Ihrer Versicherung zurück.
Einbruch beobachtet – Was kann getan werden?
Wer Zeuge eines Einbruchs wird, sollte um sich selbst nicht zu gefährden nicht einschreiten. Es sollte jedoch umgehend die Polizei verständigt werden. Wenn möglich sollte man sich die Fluchtrichtung oder das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs notieren, sofern die Diebe mit einem Fahrzeug unterwegs sind