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Rückerstattung der Selbstbeteiligung: So funktioniert's

MietwagenCheck erklärt das Vorgehen für Kunden

(lifePR) (Bottighofen, )
Selbstverschuldete Schrammen oder Kratzer am Mietwagen? Kein Problem, wenn Mietwagenkunden richtig versichert sind. MietwagenCheck erklärt, wie die Rückerstattung der Selbstbeteiligung funktioniert und wie Mietwagenkunden am besten vorgehen.

Empfohlenes Vorgehen für Kunden
1. Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung buchen


Urlauber, die beim Mietwagen die Versicherung Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gewählt haben, haben im Fall einer Schramme oder eines Kratzers am Mietwagen keine Kosten zu befürchten. Wichtig ist lediglich vorab zu checken, was in der Vollkasko inkludiert ist. In Destinationen, die besonders steinige Straßen haben, wäre eventuell eine Zusatzversicherung für den Unterboden oder ein Glas- und Reifenschutz zu empfehlen. Die Rückerstattung der Selbstbeteiligung läuft dann bei etwaigen Schäden genau gleich ab.

2. Schaden beim Vermieter melden

Je nach Schwere des Schadens am Mietwagen sollte eine Mitteilung beim Vermieter eingehen. Unterschieden werden kann grundsätzlich danach, ob die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt ist oder ob weitere Fahrzeuge involviert sind. Bei letzterem muss zusätzlich die Polizei alarmiert und ein Unfallprotokoll aufbewahrt werden. Bei Kratzer oder Schrammen, die die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen, genügt es diese bei der Fahrzeug-Rückgabe anzugeben.

3. Bei der Mietwagen-Rückgabe Schaden dokumentieren und in Vorkasse treten

Bei der Mietwagen-Rückgabe muss der Schaden in einem Protokoll aufgenommen werden. Im Anschluss veranschlagt die Anmietstation die Höhe der entstandenen Kosten. Für einen Kratzer an der Karosserie könnten beispielsweise 200€ veranschlagt werden, die dann von der Kaution abgezogen werden. Diese 200€ muss der Kunde jedoch nicht bezahlen, sondern lediglich auslegen. Die Versicherung bzw. der Broker erstattet diesen Betrag zurück.

Dies ist deswegen so, da der Vermieter vor Ort nicht der direkte Vertragspartner ist. Der Vertragspartner, der im Schadensfall die Selbstbeteiligung rückerstattet, ist der Broker. Die Kaution, die Mietwagenkunden hinterlegen, dient dem Vermieter vor Ort als Sicherheit für das von ihm gestellte Fahrzeug. Damit der Vermieter vor Ort seinem Geld nicht hinterherlaufen muss, treten Mietwagenkunden in Vorkasse und beantragen bei ihrem jeweiligen Broker die Rückerstattung der Selbstbeteiligung.

4. Wichtige Dokumente mitnehmen

Damit die Rückerstattung der Selbstbeteiligung reibungslos von statten gehen kann, muss auf jeden Fall beim Vermieter vor Ort das Rückgabeprotokoll, bzw. die Dokumentation des Schadens und der Zahlungsnachweis mitgenommen werden. Dieser wird im Nachgang von der Versicherung benötigt.

5. Zuhause Rückerstattung der Selbstbeteiligung beantragen

Zuhause muss der Schaden beim Broker gemeldet werden. Bei vielen Anbietern ist dies online möglich und es besteht die Möglichkeit auf der jeweiligen Homepage einen Vorgang anzulegen. Innerhalb dieses Vorgangs muss der Tatbestand kurz erläutert und die notwendigen Unterlagen hochgeladen werden.

Wichtig: Fristen müssen eingehalten werden. In der Regel müssen die Schadensmeldung sowie die Einreichung aller Unterlagen innerhalb von vier Wochen nach Reiserückkehr erfolgen.

Checkliste der einzureichenden Unterlagen

✓ Kopie Mietvertrag

✓ Rückgabeprotokoll / Schadensbericht

✓ Rechnung des Mietwagens

✓ idealerweise eine ausführliche Schadensrechnung

6. Rückerstattung des ausgelegten Betrags erwarten

In der Regel erhalten Urlauber den ausgelegten Betrag innerhalb von zwei Wochen auf das angegebene Konto.

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