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Strafzettel mit dem Mietwagen

MietwagenCheck erklärt, was Kunden wissen müssen

(lifePR) (Bottighofen, )
Strafzettel im Ausland: Was passiert wenn man mit dem Mietwagen geblitzt wird? Wohin kommt die Rechnung? Wird das Bußgeld von der Kaution abgezogen und entstehen darüber hinaus zusätzliche Kosten? MietwagenCheck informiert, was zu tun ist, wenn Mietwagenkunden im Ausland einen Strafzettel erhalten.

Mit dem Mietwagen geblitzt zu werden oder einen Strafzettel fürs Falschparken zu erhalten ist zwar ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Denn im Ausland sind zwar einige Geldstrafen höher, dafür müssen Urlauber aber keine Angst vor Punkten in Flensburg haben.

Mit dem Mietwagen wird's leider in den meisten Fällen doppelt teuer, da zu den Bußgeldern auch noch Bearbeitungsgebühren der Vermieter abgerechnet werden.

Strafzettel mit dem Mietwagen: So läuft's ab!

1. Kurz mal nicht aufgepasst und die Geschwindigkeit überschritten oder ein Schild übersehen, da ist es schon passiert: Man wurde geblitzt oder hat einen Strafzettel fürs Falschparken erhalten.

2. Das Vergehen wird registriert und die zuständige Behörde fragt per Kennzeichen den Fahrzeughalter ab. Dies ist beim Mietwagen die Autovermietung.

3. Der Strafzettel landet dann bei der Autovermietung, die den Betrag entweder begleicht oder die Heimat-Adresse des Mietwagenkunden an die Behörde der Stadt weiter gibt.

4. Da die Autovermietung jedoch einen Mehraufwand aufgrund der Verwarnung hat, entsteht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch.

5. Die Bearbeitungsgebühren fallen bei Bußgeldern nahezu immer an und werden Mietwagenkunden von der Kaution abgezogen. Die Höhe der Gebühr ist im Mietvertrag und/oder in den Mietbedingungen der Anbieter festgelegt. Normalerweise liegt sie zwischen 10 und 40 €, unterscheidet sich aber auch innerhalb einer Autovermietung abhängig vom Land. Es kann also sein, dass die Bearbeitungsgebühr höher ausfällt als das tatsächliche Bußgeld.

Gibt es Möglichkeiten die Bearbeitungsgebühr zu umgehen?

Urlauber haben lediglich die Möglichkeit die Bearbeitungsgebühr zu umgehen, wenn das Bußgeld bezahlt wird, bevor der Bescheid verschickt wird. Dafür müssen Mietwagenkunden direkt nach dem Ausstellen des Strafzettels oder nachdem sie geblitzt wurden die örtliche Behörde aufsuchen und dort nach dem Begleichen des Bußgeldes fragen. Oftmals hilft auch die Polizei weiter und gibt Auskunft darüber an welche Stelle man sich wenden kann.

Können im Ausland Punkte in Flensburg kassiert werden?

Vor Punkten in Flensburg müssen Mietwagenkunden im Ausland keine Angst haben. Das Flensburger Verkehrszentralregister trägt nur Punkte für Vergehen ein, die in Deutschland begangen wurden. Seit dem 28. Oktober 2010 gilt jedoch ein EU-weites Abkommen: Es erlaubt den einzelnen Mitgliedsländern, Verkehrssünden auch über die eigenen Staatsgrenzen hinaus mit Geldstrafen zu ahnden. Die Höhe der Geldbußen ist in jedem Land unterschiedlich. Je nach Land können Verstöße richtig teuer werden. Um den Führerschein müssen sich Urlauber jedoch ebenso wenig sorgen, denn das Abkommen konzentriert sich nur auf Geldstrafen.

Was passiert wenn Urlauber den Strafzettel ignorieren?

Bis Oktober 2010 kamen Urlauber mit einem Strafzettel im Urlaub des Öfteren ungeschoren davon, wenn es nicht die Möglichkeit der Sofortkasse gab. Der Aufwand für das jeweilige Land stand oftmals nicht in Relation zu den kleinen Geldbußen und so wurden viele Strafzettel nicht weiter verfolgt. Auch wenn ein Bußgeldbescheid nach Hause geschickt wurde, konnten die Strafe bis zu diesem Datum ignoriert werden ohne weitere Konsequenzen befürchten zu müssen.

Diese Zeiten sind jedoch längst vorbei, denn mittlerweile werden Geldstrafen, die nicht rechtzeitig bezahlt werden von der deutschen Justiz eingetrieben. Mindestens 70€ Bußgeld gelten als generelle Grenze ab der ein transnationales Verfahren eingeleitet wird. Diese Grenze kann jedoch bereits bei einem Strafzettel von 50€ und Verfahrenskosten von 25€ überschritten werden.

Achtung Sonderregelung in Österreich: Die Bagatellgrenze von 70€ gilt nicht in Österreich. Da zwischen Deutschland und Österreich ein weitgehendes Rechtshilfeabkommen besteht, liegt die Grenze bei nur 25€.

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