Mingers. setzt sich für die Geschädigten ein
Um die gleichgelagerten Rechte von bisher über 1000 Mandanten der Kanzlei zu bündeln und somit einen Musterentscheid zu erwirken, wird die Kanzlei eine Musterklage beantragen. Das erwartete Ende dieses Musterklage wird vermutlich Ende Oktober sein, sodass dann die Einzelklagen effizient und zeitoptimiert entschieden werden können.
Beim zuständigen Landgericht München I. soll daher eine Musterklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf Ersatz von Kursdifferenzschäden i.S.d. §97 WpHG gegen die Wirecard AG eingereicht werden.
Gründe für das Einreichen von Strafanzeigen richten sich gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, dabei explizit gegen zwei amtierende sowie einen ehemaligen Abschlussprüfer. Außerdem beabsichtigt die Kanzlei Mingers. für ihre Mandanten Strafanzeige gegen den Wirecard Vorstand einzureichen, Grundlage dafür ist der Verdacht auf Marktmanipulation. Gegen Markus Braun, ehemaliger Konzernchef der Wirecard AG, sowie gegen Jan Marsalek, ehemals im Vorstand der Wirecard AG, liegt der Verdacht der Bilanzfälschung und Marktmanipulation vor, was die Erstattung der Strafanzeige begründet.
"Das summiert sich dann schon zu einer ordentlichen Schadenssumme, die man dann geltend machen kann", so Markus Mingers (https://www.mingers.law).
Rechtlicher Ausblick für Geschädigte
Für die Geschädigten gibt es aber nun eine aussichtsreiche Perspektive. „Wir haben eine Lösung gefunden für alle Geschädigten. Uns ist es gelungen, Investoren zu finden, die im Rahmen einer Prozessfinanzierung den Wirecard-Geschädigten das Risiko abnehmen“, erklärt Markus Mingers (https://www.mingers.law). Als Prozessfinanzierer kommt die Advofund GmbH auf, eine Projektgesellschaft, die zum Zweck der Finanzierung der Prozesskosten von geschädigten Wirecard-Anlegern gegründet wurde. Im Falle des Gewinns können Aktionäre somit bis zu 70 Prozent ihrer Verluste zurückbekommen.
Auch die Ansprüche gegenüber der BaFin werden derzeit geprüft und eine weitere Klage in Erwägung gezogen. Grundlage dafür ist, dass es bereits in der Vergangenheit Hinweise auf Unstimmigkeiten im betroffenen ehemaligen Dax-Unternehmen Wirecard gab, denen die BaFin jedoch nicht hinreichend nachgegangen ist. Der Bilanzbetrug wurde mit einem minimalen Aufwand überprüft, woraus sich der Verdacht auf Verschleppung eines Verfahrens ergibt. Auch hier prüft die Kanzlei Mingers. nun die Aussichten einer möglichen Klage. "Ich empfehle auf jeden Fall, einfach unser Formular auszufüllen, dann überprüfen wir kostenlos Ihre Ansprüche", rät Markus Mingers (https://www.mingers.law).