Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 829214

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Waidmarkt 11 50676 Köln, Deutschland http://www.mingers.law
Ansprechpartner:in Frau Stefanie Susa +49 2461 8081
Logo der Firma Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Weitreichende Konsequenzen für Fahrzeugbesitzer: Thermofenster laut EuGH-Urteil unzulässig

Verbraucher können auf Entschädigungsanspruch hoffen

(lifePR) (Köln, )
Der VW-Skandal zeichnet sich durch ein stetiges Auf und Ab für die geschädigten Verbraucher aus. In einem Streitpunkt bahnt sich nun ein Grund zur Hoffnung an: Denn der EuGH hat in einem Prozess ein Urteil gegen den VW-Konzern gefällt. Demnach gelten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung – und dies könnte weitreichende Folgen haben.

Thermofenster gelten als unzulässige Abschalteinrichtung

Für einige Verbraucher mag es einem verfrühten Weihnachtsgeschenk gleichkommen: So entscheidet der Europäische Gerichtshof am 17. Dezember in einem Prozess um einen Fall aus Frankreich gegen den VW-Konzern und für die Verbraucherseite. Kern des Urteils: Thermofenster gelten als unzulässige Abschalteinrichtung. Viele Fahrzeugbesitzer können dadurch auf Entschädigungsansprüche gegenüber dem Autohersteller hoffen.

Grund für die Notwendigkeit von Thermofenstern sei der Motorschutz, heißt es als Verteidigung von VW. Ein Gutachter bestätigt die besagte Notwendigkeit der Einrichtung: Wird die Abschalteinrichtung deaktiviert, verdreckt der Motor schneller und häufiger fallen dementsprechend Wartungsarbeiten an, die außerdem teurer werden. Genauer betrachtet heißt dies aber auch: Der Motor geht letztendlich schneller kaputt.

Das ist der Hintergrund von Thermofenstern

Im betreffenden Modell des Urteils vom 17.12.2020 sollen eine Abgasrückführung und der Einsatz des Mittels AdBlue, das zur Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren genutzt wird, die Stickoxid-Emissionen reduzieren. Dieses Zusammenspiel funktioniert insbesondere innerhalb eines bestimmten Temperaturbereiches. Dann wird einerseits viel Abgas in den Motor zurückgeführt und gleichzeitig für die nicht zurückgeführten Abgase AdBlue eingesetzt – die Abgasreinigung funktioniert.

Bei Temperaturen außerhalb des betreffenden Thermofensters wird allerdings die Abgasrückführung reduziert und der gesamte Modus des Motors wird „dreckiger“. Das Problem des Thermofensters: Dies ist auch bei in Europa üblichen Temperaturen der Fall.

Motor-Konstruktion nicht für in Europa übliche Temperaturen ausgelegt

„Das ist absolut nicht praxisnah“, findet Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (https://www.mingers.law/). „Wenn ein Auto bei Temperaturen, die in Europa üblich sind, entweder kaputt geht oder andererseits zu viele Schadstoffe ausstößt, dann gilt das Argument des Motorschutzes nicht“, so Rechtsanwalt Mingers. „Sondern dann ist das Auto von VW schlicht falsch konstruiert.“

Der EuGH kam zu einer ähnlichen Auffassung und fällt das Urteil dementsprechend gegen den VW-Konzern.

Diese Folgen bringt das EuGH-Urteil zum Thema Thermofenster mit sich

Zunächst gilt das gefällte Urteil des EuGH nur für die direkt beteiligten Parteien. „Trotzdem rechnen wir mit weitreichenden Folgen auch für andere Verbraucher und VW-Kunden“, lautet die Einschätzung des Experten Markus Mingers (https://www.mingers.law/), der sich vermehrt mit Anliegen rund um den Dieselskandal und VW beschäftigt.

So könnten verschiedene weitere VW-Modelle vom Urteil des EuGH betroffen sein: Unter anderem taucht die Einrichtung der Thermofenster nach bisherigem Kenntnisstand im Dieselmotor EA 288 auf.

Die gesamten Auswirkungen des Urteils noch kaum ersichtlich

Doch nicht nur VW setzt Thermofenster ein, auch bei Modellen von Mercedes-Benz, Volvo oder Mitsubishi liegt der Verdacht nahe. „Dies lässt dementsprechend vermuten, dass auch diese Hersteller durch illegale Einrichtung ihre Abgaswerte schönen. Und es könnte bei noch vielen weiteren Herstellern der Fall sein“, so Markus Mingers (https://www.mingers.law/). Die gesamten Auswirkungen des Urteils ließen sich daher zum jetzigen Zeitpunkt nur grob abschätzen.

Ein weiterer bisheriger Skandal-Faktor war, dass in verschiedenen VW-Motoren eine Prüfstanderkennung verbaut war. Die Vermutung liegt nun nahe, dass VW diese illegale Einrichtung durch ein Update lediglich durch die nun ebenfalls als illegal deklarierte Einrichtung der Thermofenster ersetzt hat, anstatt das Problem in einen legalen Zustand umzuwandeln. „Dies könnte bedeuten, dass auch die Verjährung neu zu laufen beginnen würde“, so Markus Mingers (https://www.mingers.law/). „Denn das Fahrzeug wäre dann nur von einer illegalen Beschaffenheit in die nächste versetzt worden.“

Betroffene Kunden können auch vom ersten BGH-Urteil profitieren

Der Bundesgerichtshof hatte bisher festgelegt, dass es sich bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die in Motoren verbaut wird, um sittenwidrige Schädigung handelt. Dies ruft den Anspruch für Fahrzeugbesitzer hervor, eine Rückabwicklung des Kaufs durchführen zu können. Dadurch können Kunden ihren Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten. „Diese Nutzungsentschädigung ist meist jedoch deutlich geringer als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeuges“, erklärt Markus Mingers (https://www.mingers.law/). Einige Prozessurteile bringen auch einen pauschalen Schadenersatz hervor.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers.

Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben oder sich selbst als betroffen sehen, wenden Sie sich gerne an uns. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne.

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei dieser handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, speziell auf Verbraucherdarlehen und den Widerruf von Autokrediten. Auch im Abgasskandal konnte die Kanzlei bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.