Die Möglichkeit der gezielten Tötung von Terrorverdächtigen sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Kolb: „Ein Terrorverdächtiger ist in Deutschland zu verhaften und vor Gericht zu bringen, nicht zu erschießen.“ Es gebe keine Rechtfertigung dafür, quasi durch die Hintertür eine Todesstrafe ohne Gerichtsurteil einzuführen. Kolb: „Deutschland kennt aus gutem Grund keine Todesstrafe. Daran sollte niemand rütteln.“
Wer wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Debatten über gezielte Tötungen initiiere, stelle Grundsätze des Rechtsstaates in Frage. „Das ist etwas grundsätzlich anderes, als die Regelungen, die unsere Gesetze zur Notwehr kennen, wenn konkret Leben gegen Leben steht.“ Außerhalb einer derartigen konkreten Gefahrensituation könne es kein Recht zum Töten geben. „Das würde an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte erinnern.“
Auch die vorsorgliche Inhaftierung von Verdächtigen lehnt Kolb entschieden ab. „Das bedeutet, Menschen für eine Tat einzusperren, die sie noch gar nicht begangen haben. Guantanamo darf nicht zum Beispielgeber für Deutschland werden.“
Eine unaufgeregte Debatte über Wege der Terror-Abwehr sei wichtig. Es müsse aber bei jedem Vorschlag der Nachweis erbracht werden, dass seine Umsetzung die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wirklich erhöht. „Blinder Aktionismus hilft uns nicht weiter“, so Kolb.