In Polizeieinsätzen können sich - wegen der Verwechselbarkeit mit den nachgebildeten Originalen - Notwehrsituationen gegen den Verwender ergeben.
Es gab verschiedene Vorfälle, bei denen der Polizei Personen gegenüberstanden, die im Besitz von Kriegswaffen täuschend ähnlich sehenden Spielzeugwaffen waren.
Sachsen-Anhalts Innenminister, Holger Hövelmann, will sich deshalb auf der bevorstehenden Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder für die Aufnahme eines Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz einsetzen. Er erklärt hierzu: „Anscheinswaffen sind kein Spielzeug. Da von ihnen ein hohes Bedrohungspotential ausgeht, können sie für Straftaten missbraucht werden.“
Hintergrund:
Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die Nachahmungen von Kriegswaffen sind, sondern auf jede Spielzeugwaffe, die missbraucht werden kann. Dazu muss künftig gesetzlich geregelt werden, was unter den Begriff der Anscheinswaffen fällt. Derzeit gilt das Waffengesetz überhaupt nicht für Spielzeugwaffen, selbst dann nicht, wenn diese Spielzeuge echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen.
Während bei der Verwendung einer Anscheinswaffe als Tatmittel einer begangenen Straftat, z.B. Raub, das Strafrecht Instrumente bereithält, um diese Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, ist dieses bei von Spielzeugwaffen verursachten Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung wesentlich problematischer.
Auf der kommenden Innenministerkonferenz wird Minister Hövelmann sich daher für die Aufnahme eines generellen Verbots von Anscheinswaffen in das Waffengesetz aussprechen.