Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die Anstrengungen auf so unterschiedlichen Handlungsfeldern wie z. B. Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Stadtplanungspolitik erfordert. Da die Länder auf vielen dieser Gebiete Zuständigkeiten besitzen, ist der Beitrag der Länder ein Kernbestandteil des Nationalen Integrationsplans.
Hövelmann weiter: „Sachsen-Anhalt hat sich in die Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans intensiv eingebracht. Nunmehr wird es darum gehen, den Plan auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene koordiniert umzusetzen. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt wird hierzu in Kürze erste Abstimmungsgespräche, z. B. mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, führen.“
In diesem Zusammenhang bedauerte der Minister das Fernbleiben einiger türkischer Verbände vom 2. Integrationsgipfel. Für die erfolgreiche Umsetzung des Nationalen Integrationsplans und seine Weiterentwicklung sei die Mitwirkung der Migrantenorganisationen von großer Bedeutung. Er hoffe daher, dass sich auch die türkischen Verbände bald wieder in diesen Prozess einbrächten.
Innenminister Hövelmann hob hervor, dass sich in erster Linie vor Ort in den Kommunen entscheide, ob die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gelinge. Vor diesem Hintergrund plant das Innenministerium, die Integrationsarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte mit einer neuen Förderrichtlinie zu stärken. Aus ihr soll ab dem Haushaltsjahr 2008 die Einrichtung von kommunalen Stellen für Integrationsaufgaben unterstützt werden, die sich insbesondere dem Aufbau und der Koordination der kommunalen Integrationsnetzwerke sowie der Planung und Koordination der kommunalen Integrationsarbeit widmen sollen. Die Förderung soll dazu beitragen, die Arbeit der vor Ort auf dem Gebiet der Integration tätigen Aufgabenträger noch effizienter und bedarfsgerechter zu organisieren.