Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 3974

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Straße 2 39112 Magdeburg, Deutschland https://www.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner:in Klaus-Peter Knobloch +49 391 5675508
Logo der Firma Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Innenstaatssekretär Erben: Sachsen-Anhaltisches Informationsfreiheitsgesetz soll mehr Information der Bürgerinnen und Bürger bringen

(lifePR) (Magdeburg, )
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) informierte die Öffentlichkeit heute über das geplante sachsen-anhaltische Informationsfreiheitsgesetz: „Bisher war der Informations-zugang in Sachsen-Anhalt nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, so dass Akten der Verwaltung des Landes Außenstehenden grundsätzlich nicht zugänglich waren. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun amtliche Informationen grundsätzlich voraussetzungslos frei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es nur bei besonderen öffentlichen oder privaten Belangen.“

Nach den Plänen des Innenministeriums soll jede Bürgerin und jeder Bürger auf Antrag Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen haben. Adressaten sind insbesondere Landesbehörden und die Kommunen. Diese Stellen müssen grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Für den Zugang zu amtlichen Informationen werden Gebühren und Auslagen nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

Als amtliche Information ist jede Aufzeichnung zu verstehen, die amtlichen Zwecken dient, und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung.

Die Information kann verweigert werden:
- zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (u. a. bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bei laufenden strafrechtlichen, ordnungs-widrigkeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen, bei sicherheitsempfindlichen Anfragen oder wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde)
- zum Schutz des behördlichen Endscheidungsprozesses (beispielsweise zu Arbeiten und Beschlüssen zur Vorbereitung von Behörden-entscheidungen)
- zum Schutz personenbezogener Daten
- zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Weiterer zeitlicher Ablauf:
Nach der am 22. Mai 2007 erfolgten ersten Vorlage im Kabinett erfolgt nun die Anhörung. Die endgültigen Kabinettbefassung soll noch im Juli 2007 erfolgen, so dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Beratung übersandt werden könnte. Nach derzeitigem Zeitplan soll das Gesetz noch im Jahr 2007 in Kraft treten.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.