Nach den Plänen des Innenministeriums soll jede Bürgerin und jeder Bürger auf Antrag Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen haben. Adressaten sind insbesondere Landesbehörden und die Kommunen. Diese Stellen müssen grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Für den Zugang zu amtlichen Informationen werden Gebühren und Auslagen nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
Als amtliche Information ist jede Aufzeichnung zu verstehen, die amtlichen Zwecken dient, und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung.
Die Information kann verweigert werden:
- zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (u. a. bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bei laufenden strafrechtlichen, ordnungs-widrigkeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen, bei sicherheitsempfindlichen Anfragen oder wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde)
- zum Schutz des behördlichen Endscheidungsprozesses (beispielsweise zu Arbeiten und Beschlüssen zur Vorbereitung von Behörden-entscheidungen)
- zum Schutz personenbezogener Daten
- zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Weiterer zeitlicher Ablauf:
Nach der am 22. Mai 2007 erfolgten ersten Vorlage im Kabinett erfolgt nun die Anhörung. Die endgültigen Kabinettbefassung soll noch im Juli 2007 erfolgen, so dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Beratung übersandt werden könnte. Nach derzeitigem Zeitplan soll das Gesetz noch im Jahr 2007 in Kraft treten.