Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begrüßte die Entscheidung der Polizei ausdrücklich. "Die Vorgeschichte lässt erwarten, dass von dieser Kundgebung rechtsextreme Straftaten ausgehen würden. Unser Kurs, null Toleranz gegenüber solchen Delikten zu zeigen, verlangt Maßnahmen wie dieses Verbot", erklärte der Minister.
Die Verbotsverfügung stützt sich auf die mangelnde Eignung der Versammlungsleiterin, auf das Verhalten der NPD und der mit ihnen verbündeten rechtsextremen "Freien Kräfte" bei der Anmeldung der Kundgebung, auf einschlägige Vorstrafen der Organisatoren und auf die Zielstellung der Veranstaltung.
Anmelderin des Aufmarschs ist im Namen der NPD die Kreisvorsitzende von Anhalt-Bitterfeld, Carola Holz, die zugleich als kommissarische Landesvorsitzende fungiert. Holz gab im Vorfeld der Veranstaltung zu erkennen, dass sie bei Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten das Gewaltmonopol des Staates nicht akzeptiert. Beim Kooperationsgespräch mit der Polizei wurde sie durch Vertreter der "Freien Kräfte" begleitet, die offenkundig erheblichen Einfluss auf die Vorbereitung nehmen. Einer ihrer Vertreter trug dabei ein antisemitisches T-Shirt; gegen ihn wird nunmehr wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Weitere Vertreter sind einschlägig vorbestraft oder traten bei Veranstaltungen in Erscheinung, bei denen es zu brutalen Übergriffen von Neonazis kam.
Laut Anmeldung war der Aufmarsch scheinbar "gegen Kinderschänder und häusliche Gewalt" gerichtet. In der tatsächlichen Mobilisierung trat dieses Motto jedoch völlig in den Hintergrund. Die Polizei geht davon aus, dass es der NPD und ihren Verbündeten stattdessen um eine Machtdemonstration auf den Straßen von Gräfenhainichen geht. Mit Verherrlichungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und einem verfassungswidrigen Eintreten für die Todesstrafe ist zu rechnen.
Zur Abwehr einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung musste der Aufmarsch deshalb verboten werden.