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Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Innenminister Hövelmann zur Volksinitiative „Sachsen-Anhalt 2011

Bürger gegen die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren“

(lifePR) (Magdeburg, )
• Die regierungstragenden Parteien CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom April 2006 die Bildung einheitlicher leistungsfähiger Gemeinde-Strukturen vereinbart.
• Es ist Ihnen bekannt, dass es nach dem Inhalt des Vertrages unser Ziel ist, im Rahmen einer Freiwilligkeits¬phase bis zu den Kommunalwahlen 2009 flächendeckende Einheitsgemeinden zu bilden. Kommt es dazu nicht, ist noch im Laufe dieser Legislaturperiode die gesetzliche Einführung von Einheitsgemeinden zum 1. Juli 2011 vorzunehmen. Im März 2007 hat sich der Koalitionsausschuss neben der Ein¬führung von Einheitsgemeinden auf die unter bestimmten Voraussetzungen auch mögliche Bildung von Verbands-gemeinden verständigt.

Um den Prozess zu begleiten, erarbeitet die Koalition in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Leitbild.

• Der Entwurf des Leitbildes ist mittlerweile vom Ministerium des Innern erarbeitet worden. Er befindet sich momentan in der Ressortabstimmung und den Kommunalen Spitzenver¬bänden wurde der Entwurf des Leitbildes mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.

• Nach Abschluss der Ressortabstimmung und einem Be¬schluss des Kabinetts voraussichtlich noch im Juli wird die Staatskanzlei das Leitbild dem Landtag zuleiten.

• Der Entwurf des Leitbildes ist wie zuvor bereits der Entwurf des Eckpunktepapiers auf der Homepage des Ministeriums des Innern für die interessierte Öffentlichkeit zur Ansicht eingestellt.

• Mit der Veröffentlichung des Entwurfs wollen wir die Transparenz des Verfahrens gewährleisten und die Diskussion unter den Kommunalpolitikern und der Öffent¬lichkeit über die zu bildenden Gebietsstrukturen anstoßen.

• Ich gehe davon aus, dass das Leitbild, wenn dessen endgültige Fassung dem Landtag vorliegt, hier noch ausführlich thematisiert werden wird. Insoweit erlaube ich mir, zum Entwurf des Leitbildes heute lediglich Folgendes auszuführen:

Das Leitbild, womit ich im Folgenden immer nur den Entwurf meine, ist in zehn Abschnitte gegliedert.

Die Abschnitte I bis IV beinhalten die Erfassung der politischen Ausgangslage und der derzeitigen kommunalen Strukturen in Sachsen-Anhalt, auch im Ver-gleich zu anderen Bundesländern, unter Berücksichtigung der bisher erfolgten Verwaltungsreformen sowie der zukünftigen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Finanzen und die Demographie.

Die Abschnitte V und VI legen das Reformerfordernis unter Berücksichtigung des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit gemeindlicher Verwaltungsstrukturen, die Ziele der Gemeindegebietsreform sowie die Handlungsmöglichkeiten dar.

In den Abschnitten VII und VIII werden die Leitvorstellungen der zukünftigen Ver¬waltungsstrukturen in Sachsen-Anhalt (Leitbild im engeren Sinne) sowie deren Umsetzung dargestellt. Es wird außerdem die Problematik der Stadt-Umland-Verhältnisse im Bereich der Ober- und Mittelzentren dargelegt und auf einige Verflechtungsbeziehungen einiger Kommunen zu den jeweiligen Mittelzentren hingewiesen.

Die Abschnitte IX und X beinhalten Aussagen zu den gesetzlichen Änderungs-erfordernissen im Rahmen der Umsetzung der Reform und zum Zeitplan der Gemeindegebietsreform.

• Das vorausgeschickt, äußere ich mich zu der Beschlussempfehlung des Aus-schusses für Petitionen wie folgt:

• Zu Punkt 1:

Gegenwärtig ist Sachsen-Anhalt das Bundesland in Deutschland mit den klein-teiligsten Strukturen. Über 84 % aller Gemeinden haben weniger als 2.000 Ein-wohnerinnen und Einwohner, rund 69 % haben weniger als 1.000 Einwohne-rinnen und Einwohner. Diese Kleinteiligkeit kann sich Sachsen-Anhalt aufgrund der zu verzeichnenden kommunalrelevanten Rahmenbedingungen, wie der Bevölkerungs- und Finanzentwicklung, nicht mehr leisten.

So stellt denn auch das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten fest, dass die Verwaltungsgemeinschaft vor allem in Anbetracht der zu erwarten¬den demografischen Entwicklung keine zukunftsfähige Verwaltungsstruktur mehr ist.

Zum gleichen Ergebnis kommt auch das Gutachten der Verwaltungswissen-schaftler der Hochschule Harz, Dr. Wiegand und Dr. Grimberg.

Würden wir – dem Wunsch der Volksinitiative entsprechend – den Status quo der Gemeindestruktur bezüglich Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften beibehalten, laufen wir Gefahr, dass unser Land und seine Gemeinden – und damit im Ergebnis unsere Bürgerinnen und Bürger - in der Entwicklung zurück¬geworfen werden.

„Nur der, der sich die Gegenwart auch als eine andere denken kann als die existierende, hat eine Zukunft.“

Von daher begrüße ich es, dass der Ausschuss für Petitionen – wie die regierungstragenden Parteien und die Landesregierung – den Reformbedarf hinsichtlich der gegenwärtigen Strukturen anerkennt und empfiehlt, an dem Status quo nicht festzuhalten, sondern durch eine nachhaltige Reform die zukunftsfähige Struktur zu schaffen.

Nach dem politischen Willen der Regierungsfraktionen sollen Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft nach dem Modell eines gemeinsamen Verwal-tungsamtes angehören, unter näher bestimmten Voraussetzungen während der freiwilligen Phase als Ausnahme zur Einheitsgemeinde eine Verbandsgemeinde bilden können. Danach darf die Gemeinde weder im Verflechtungsraum einer kreisfreien Stadt belegen noch Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft sein, in der ein ausgeprägter zentraler Ort als Kristallisationskern vorhanden ist.

Hierbei sollte es bleiben: Einheitsgemeinden werden die Regel und – infolge-dessen – Verbandsgemeinden die Ausnahme.

Die Aussagen des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit sind - wie im Übrigen auch die Erkenntnisse des Gutachtens der Herren Dr. Wiegand und Dr. Grimberg, - in diese Überlegungen eingeflossen. Das Leitbild setzt sich mit ihnen auseinander und nimmt eine Abwägung vor.

Die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs allein nach den Handlungsempfehlungen der Gutachter halte ich allerdings angesichts des Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber hier hat, für nicht zielführend.

• Zu Punkt 2:

Auch aus Sicht der Landesregierung besteht hinsichtlich der kommunalen Struk¬turen im Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Städte Reformbedarf. Hierzu wird das Leitbild ebenfalls nähere Ausführungen enthalten.

Dem Teil der Beschlussempfehlung, nach der die Entscheidungen über Einge-meindungen von Umlandgemeinden der Städte Halle und Magdeburg bis zum Ende der feiwilligen Phase zeitnah erfolgen sollen, halte ich für unbedingt geboten. Denn spätestens in der gesetzlichen Phase sollen die Gemeinden im Bereich des Umlands der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg, bei denen im Einvernehmen mit der obersten Landesplanungsbehörde keine besonderen und engen Verflechtungsbeziehungen zu dem jeweiligen Oberzentrum festgestellt werden, und für die infolgedessen Eingemeindungen nicht zwingend sind, zu Einheitsgemeinden zusammengeschlossen werden. Insoweit muss spätestens zum 1. Juli 2009 Klarheit über die entsprechenden Gemeinden bestehen.

Satz 2 dieses Beschlusspunktes ist überwiegend bereits erfüllt.

Die Verflechtungsbeziehungen von 300 Umlandgemeinden der 22 Mittelzentren werden bereits untersucht. Dafür hat das Ministerium eine Datenerhebung durch¬geführt, die die bereits im Jahr 2001 durchgeführte Datenerhebung fortschreibt.

Eine – vorläufige - raumordnerische Beurteilung der Ergebnisse dieser erneuten Datenerhebung ist bereits erfolgt und im Entwurf des Leitbildes enthalten. Als Bestandteil des Entwurfs des Leitbildes befindet sich somit auch diese Beur-teilung gegenwärtig in der Ressortabstimmung.

Das abgestimmte Leitbild wird insoweit auch die endgültige raumordnerische Beurteilung etwaiger Verflechtungsbeziehungen der 22 Mittelzentren mit den angrenzenden Städten und Gemeinden beinhalten.

Eine Untersuchung der Verflechtungsbeziehungen zwischen der Stadt Dessau-Roßlau und deren Umlandgemeinden wurde und wird nicht für erforderlich gehal¬ten, weil der Gesetzgeber nach seinem mit dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz aufgestellten Leitbild für die kreisfreien Städte einen mit den Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg vergleichbaren unmittelbaren Handlungs- und Regelungsbedarf zur Entschärfung spezifischer Stadt-Umland-Probleme für die Stadt Dessau nicht gesehen hat. Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der Stadt Dessau sind im Übrigen bereits im Zuge der Kreisgebiets¬reform geschaffen worden. So bildet der zum 1. Juli 2007 in Kraft getretene Zusammenschluss der Städte Dessau und Roßlau (Elbe) zur neuen Stadt Dessau-Roßlau entscheidende zukunftsorientierte Grundlagen für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Stadt Dessau–Roßlau als Oberzentrum des Landes Sachsen-Anhalt.

• Zu Punkt 3:

Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn der Landtag die Volksinitiative „Sachsen-Anhalt 2011 - Bürger gegen die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden und Zwangseingemeindungen in Ober- und Mittelzentren“ für erledigt erklären würde.
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