Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 5182

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf, Deutschland http://www.mais.nrw.de
Ansprechpartner:in Andreas Winkmann +49 211 8553118
Logo der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

„Bundestag setzt NRW-Kombilohn in Bundesrecht um. 20.000 neue Stellen werden in NRW entstehen.“

Schon 1.700 Arbeitsplätze mit „Kombilohn NRW“ geschaffen.

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Nordrhein-Westfalens Kombilohnmodell ist bundesweites Vorbild zur Integration langzeitarbeitsloser Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen. Noch vor etwas mehr als einem Jahr wollte Bundesarbeitsminister Müntefering unseren Kombilohn verbieten. Am heutigen Freitag wird der Bundestag den Kombilohn NRW in Bundesrecht umsetzen“, sagte heute der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, der zu diesem Tagesordnungspunkt auch im Deutschen Bundestag geredet hat.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages wird für die Argen (Arbeitsgemein-schaften) und Optionskommunen die Möglichkeit einer dauerhaften Förderung von Kombilohnstellen für Langzeitarbeitslose geschaffen. Bislang war dies höchstens zwei Jahre möglich. „Das ist der Durchbruch für 100.000 neue Kombilohnstellen in ganz Deutschland. Davon werden rund 20.000 Stellen für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose in Nordrhein-Westfalen entstehen“, sagte Laumann weiter. „Wichtig ist auch, dass diese Kombilohnstellen in der Privatwirtschaft entstehen dürfen. Das Bundesarbeitsministerium hat diese Möglichkeit bis zuletzt nicht unterstützt. Dank der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen in Berlin können diese geförderten Stellen nun in ganz normalen Betrieben entstehen, so dass die Kombilöhner voll und ganz auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.“

„Wir haben, als auf Bundesebene noch diskutiert wurde, Ernst mit dem Ziel gemacht, lieber Arbeit zu fördern als Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Wir müssen einfach feststellen, dass es trotz eines wirtschaftlichen Aufschwungs Arbeitslose gibt, die in absehbarer Zeit aufgrund verschiedenster Vermittlungshemmnisse keine Chance haben, einen regulären Job zu finden. Aber gerade diese Menschen verdienen es, ihre Arbeitskraft unter Beweis stellen zu dürfen“, so Laumann weiter. Bislang wurden in NRW wurden bereits rund 1.700 Kombilohn-Arbeitsplätze eingerichtet.

Kombilohn
- ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- ist so gestaltet, dass bestehende Arbeit nicht verdrängt wird und
- ist begrenzt auf zusätzliche Arbeitsplätze bei Unternehmen der Privatwirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und sozialen Betrieben.

Minister Karl-Josef Laumann: „Unser ‚Kombilohn NRW’ ist Vorreiter für das bundesweite Programm zur Verbesserung der Perspektiven von Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.“
Der „Kombilohn NRW“ kombiniert geringes Arbeitseinkommen, das der Arbeitgeber finanziert, mit einer Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge, die aus Mitteln der Träger des Arbeitslosengeldes II übernommen wird. Darüber hinaus kann ein Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich für eine geringere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt werden. Das NRW-Arbeitsministerium fördert die Umsetzung des Kombilohnmodells durch rund 50 so genannte „Flankierer“, die in den Regionen Tätigkeitsfelder für „Kombilöhner“ suchen, bei Organisationen, Verbänden und Betrieben für die Umsetzung von Kombilohn NRW werben und regionale Netzwerke aufbauen.

Hintergrund zum Kombilohn:
Beispiele für Kombilohn-Arbeitsplätze in NRW:
- Wuppertal: Als Hausmeisterhilfskraft verrichtet ein bislang Arbeitsloser in einem Pflegeheim u.a. kleinere Hilfstätigkeiten, wie das Austauschen von Glühbirnen, die Reparatur von Schranktüren und die Pflege des Außengeländes mit den darauf gehaltenen Tieren. (Pressekontakt: Frau Gienger, Tel. 0202 / 478573151)
- Bonn: In einem Krankenhaus konnte eine unbesetzte Zivildienststelle in einen sozialversicherungspflichtigen Kombilohnarbeitsplatz umgewandelt werden. Die Hauptaufgabe besteht darin, Transportfahrten zwischen den verschiedenen Gebäuden des Krankenhauses zu erledigen. U.a. werden Laborproben und Stühle für Veranstaltungen transportiert. (Pressekontakt: Herr Liminski, Tel. 0228 / 8549309)
- Herne: Die gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne hat mit „Kombilohn NRW“ einen zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz für einen langzeitarbeitslosen Behinderten in der Verwaltung eingerichtet. Der neue Mitarbeiter unterstützt das Team durch die Abwicklung verwaltungsmäßiger Hilfstätigkeiten. (Pressekontakt: Herr Kocialkowski, Tel. 02325 / 637200)

Hinweis an die Lokalredaktionen:
Kombilohn-Projekte gibt es bereits in vielen NRW-Städten und Kreisen.

Schon mehr als jeweils 50 „Kombilöhner“ werden beschäftigt in:
Dortmund (Herr Neukirchen-Füsers, 0231 / 8422191),
Düsseldorf (Herr Lorch, 0211 / 8996951),
Hamm (Herr Pieper, 02381 / 17-6806),
Köln (Frau Gramm, 0221 / 9429 8220),
Mönchengladbach (Herr Vermassen, 02161 / 4043200),
Recklinghausen (Frau Zöhrer, 02361 / 401988),
Unna (Frau Splieth, 02303 / 271355)
Wesel (Herr Müller, 0281 / 9620564).
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.