Anlässlich eines Empfangs heute (12. September 2007) in Düsseldorf sagte der Minister, die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten die Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Minister Laumann: „Auch in ländlichen Gegenden brauchen die Menschen einen Hausarzt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind aufgerufen, kreative Konzepte für die Beseitigung lokaler Versorgungsengpässe zu entwickeln und diese gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten in die Tat umzusetzen“.
Das Gesundheitsreformgesetz – so der Minister weiter – biete neuerdings einen Baukasten an Instrumenten, um hier gegenzusteuern. Beispielsweise hätten niedergelassene Ärzte die Möglichkeit, eine Zweigpraxis zu eröffnen und dort junge Mediziner anzustellen, die sich sonst nicht niederlassen würden. Auch die Teilzeitniederlassung sei eine Möglichkeit, die Bedarfsplanung flexibler zu handhaben.
Nach den bundesgesetzlichen Regelungen gäbe es in Nordrhein-Westfalen keine unterversorgten Gebiete, so Minister Laumann. Allerdings sei die auf Bundesebene festgesetzte Bedarfsplanung recht weitmaschig. Dadurch komme es in einigen ländlichen Gegenden – etwa in der Eifel oder in Ostwestfalen-Lippe – dazu, dass manche Menschen dort eine Versorgungslücke wahrnehmen.
Der Minister würdigte die schwierige Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die einen „dauerhaften Spagat“ machen müssten: „Sie sind Interessenvertretung ihrer Mitglieder und zugleich für die Verteilung begrenzter finanzieller Mittel verantwortlich.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernähmen damit eine Mitverantwortung für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Das Landes-Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die KVen. Das bedeutet, es hat darauf zu achten, dass diese nach Recht und Gesetz arbeiten, eine weitergehende inhaltliche Einflussnahme auf deren Arbeit ist damit nicht verbunden.
Die KVen als Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Neben der Interessenvertretung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Krankenkassen liegt ihre Hauptaufgabe in der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung sowie in der Verteilung der Mittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung an die niedergelassene Ärzteschaft. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Kassenärztliche Vereinigungen, die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe.