"Die Flughäfen in NRW bemühen sich sehr, die neue EU-Flughafenverordnung umzusetzen. Ich bin sicher, dass die Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen künftig einen noch besseren Service an unseren Flughäfen in NRW vorfinden", war das Fazit der Landesbehindertenbeauftragten Angelika Gemkow nach einem Gespräch, zu dem sie die Vertreterinnen und Vertreter von Flughäfen aus NRW in die Düsseldorfer Staatskanzlei eingeladen hatte.
Die neue EU-Verordnung regelt künftig verbindlich für alle Mitgliedsstaaten das Recht behinderter Menschen auf Beförderung und den Service für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Menschen mit Behinderungen sollen eine qualitativ hohe Servicekette vorfinden, die von der Reisebuchung über die Anreise am Flughafen und die individuelle Hilfe am Flughafen bis zur Ankunft am Zielort reicht.
Die Landesbehindertenbeauftragte hatte Vertreter der NRW-Flughäfen und des Landesbehindertenrates zu einem Gespräch eingeladen, um den Dialog und einen Erfahrungsaustausch schon bestehender und künftiger barrierefreier Angebote zu führen. Wichtiges Ziel war es, Eckpunkte und Standards zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu erörtern. Die Landesbehindertenbeauftragte verständigte sich mit den Gesprächspartnern im konstruktiven Dialog u.a. auf folgende Eckpunkte:
1. Bei der Gestaltung oder Renovierung der Flughäfen werden die Bedürfnisse behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen rechtzeitig einbezogen.
2. Die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote der einzelnen Flughäfen wird unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache geschehen.
3. Die Ausgestaltung des Angebotes erfolgt nach dem Grundsatz: „So viel Hilfe wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich“.
4. Die Flughäfen entwickeln Schulungskonzepte für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern deren Sensibilität für die Bedarfe der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.
Die Servicekette kommt nach Meinung von Angelika Gemkow nicht nur Menschen, mit Behinderungen zugute, sondern allen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind wie Familien mit Kindern und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ist im Büro der Landesbehindertenbeauftragten erhältlich.