"Das Arbeitsministerium hat angeboten, sich auch der Finanzierung einer neuen Transfergesellschaft zu beteiligen. Auch die Bundesagentur für Arbeit wird ihre Möglichkeiten zur Finanzierung einer derartigen Auffanggesellschaft voll ausschöpfen. Bestimmte Kosten einer Transfergesellschaft, die so genannten Remanenzkosten, können allerdings nicht durch öffentliche Mittel finanziert werden. Hier ist die Wirtschaft gefordert, einen sozial verträglichen Personalanpassungsprozess durch eigene Mittel mit zu unterstützen. Das gilt insbesondere für den Insolvenzverwalter, aber auch für die RAG und das Unternehmen Heitkamp-Deilmann - Haniel", sagte Laumann.
Im Kohlekompromiss von Februar dieses Jahres sei vereinbart worden, dass alle Beteiligten daran mitwirken, dass es im Bergbau nicht zu Kündigungen kommt. "Die Landesregierung hat ihre Möglichkeiten der Unterstützung der Personalanpassungsprozesse voll ausgeschöpft. Wir appellieren daher ganz nachdrücklich an die Wirtschaft und die Sozialpartner, sich an der Finanzierung dieser neuen Transfergesellschaft gemeinsam mit uns zu beteiligen, damit die von einer drohenden Insolvenz betroffenen Beschäftigten nicht ins Bergfreie fallen. Es ist uns sehr daran gelegen, dass es keine Bergleute erster oder zweiter Klasse gibt", forderte Laumann weiter. Insbesondere RAG und DSK stehen hier in der Pflicht, alles ihr Mögliche und Zulässige zu tun, damit es im Deutschen Bergbau nicht zu Beschäftigten erster und zweiter Klasse komme.