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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: Schlanke Verwaltung hilft Kosten sparen – keine Entlassungen

Kabinett beschließt Auflösung des Landesversicherungsamtes

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das Landeskabinett hat beschlossen, das Landesversicherungsamt aufzulösen und dessen Aufgaben in das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einzugliedern.

„Mit dem Beschluss setzen wir weiter um, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, nämlich die Verwaltung zu verschlanken und Sonderbehörden möglichst aufzulösen. Dies macht Synergieeffekte möglich, die doppelte Arbeit vermeiden und Wege verkürzen. Besonders wichtig ist mir, dass es in diesem Zusammenhang keine Entlassungen geben wird, denn die überzähligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an anderer Stelle in der Landesverwaltung eingesetzt.“ Das sagte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (28. August 2007) in Düsseldorf.

Das Landesversicherungsamt in Essen mit seinen rund 70 Beschäftigten wird zum Januar 2008 in die Organisation des Sozialministeriums eingegliedert, der Umzug soll im Lauf des Jahres 2008 erfolgen. Das Personal geht auf das Ministerium über. Durch die Eingliederung werden allein sechs Stellen in der Verwaltung des Amtes entbehrlich. Weitere Synergieeffekte werden geprüft, denn schon heute sind dem Ministerium Aufgaben aus dem Bereich der Sozialversicherungsträger zugeordnet.

Minister Laumann betonte, mit dem Kabinettsbeschluss werde lediglich der alte Zustand wieder hergestellt, denn die Aufgaben des Landesversicherungsamtes waren bereits vor dessen Einrichtung im Jahr 1990 beim nordrhein-westfälischen Sozialministerium angesiedelt.

Das Landesversicherungsamt erfüllt staatliche Aufsichts- und Prüfungsfunktionen im Bereich der Sozialversicherung. Zu seinen Aufgaben gehört die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger. Weitere Aufgaben sind unter anderem die Fachaufsicht auf dem Gebiet der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung und das staatliche Mitwirkungs- und Genehmigungsrecht etwa bei Satzungen und Beitragssätzen.
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