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NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Weniger Kosten und besserer Service für Unternehmen und Versicherte“

NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Weniger Kosten und besserer Service für Unternehmen und Versicherte“

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das Landeskabinett hat eine Verordnung über die Fusion der vier Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen zu einer landeseinheitlichen Unfallkasse beschlossen.

„Damit haben wir in NRW einen weiteren Schritt zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau getan. Mit der Fusion sollen der Service für Unternehmen und Versicherte weiter verbessert und Einsparpotentiale realisiert werden. Mittelfristig können so zehn Prozent der Verwaltungs- und Verfahrenskosten eingespart werden, das entspricht einer Budgetminderung von rund 3,6 Millionen Euro. Entlassungen wird es wegen der Fusion nicht geben.“ Das sagte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (13. Juni 2007) in Düsseldorf.

Die Einigung der Unfallversicherungsträger auf eine Fusion zur Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist mit Unterstützung des NRW-Sozialministeriums zustande gekommen. „Die neue Unfallkasse in NRW wird ein leistungs- und zukunftsfähiger Träger für die Aufgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung sein“, so der Minister.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird ihren Sitz in Düsseldorf haben und zwei Regionalstandorte in Düsseldorf und Münster. Durch die Verordnung wird eine gerechte Aufgabenverteilung geregelt und der Standort Münster gesichert. Die Fusion soll am 1.1.2008 in Kraft treten.

Die vier Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW sind:
• die Landesunfallkasse (in Düsseldorf), zuständig z. B. für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die Studierenden der Hochschulen, Schülerinnen und Schüler der privaten und berufsbildenden Schulen,
• der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband (in Düsseldorf),
• der Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe (in Münster). Beide Gemeindeunfallversicherungsverbände sind zuständig z. B. für Beschäftigte der Kommunen und ihrer Einrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertagesstätten, soweit diese Einrichtungen unter kommunaler Trägerschaft stehen.
• die Feuerwehr-Unfallkasse (in Düsseldorf und Münster), zuständig für die Feuerwehrleute.
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