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GEW-Vorsitzender disqualifiziert sich nach Lafontaines KZ-Vergleich als ernst zu nehmender Gesprächspartner

(lifePR) (Saarbrücken, )
Wer Bemühungen für einen ungestörten Unterricht, gutes Benehmen, Anstand, gegenseitige Rücksichtnahme und die Achtung des Anderen mit Nazi-Verbrechen in einen unmittelbaren Zusammenhang bringt, disqualifiziert sich als Gesprächspartner. Ein solch abstruser und unerhörter Vergleich und die Bezeichnung von Schule als "Instanz von Gewalt“ sind ein Selbstausschluss. Deshalb ist Herr Kessler " sofern er sich nicht in aller Form von seinen Äußerungen distanziert " kein geeigneter GEW-Vertreter, wenn zwischen den Lehrerverbänden und dem Kultusminister eine gemeinsame Erklärung zum Sozialverhalten in der Schule erarbeitet wird. Er gehe, so Kultusminister Jürgen Schreier, allerdings weiterhin davon aus, dass der GEW-Vorsitzende bei Nazi-Vergleichen nicht für alle Mitglieder spreche.

Kessler wird in einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung“ zur Benimm-Initiative des Kultusministers so zitiert: "Bei einem Benimm-Unterricht gehe es um Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Sauberkeit und Fleiß, mit denen man auch ein KZ leiten kann.“ Ziel der "Benimm-Bausteine“ in der Schule ist es, wieder mehr den rücksichtsvollen Umgang, das zivilisierte Miteinander und die gegenseitige Achtung vor den Mitmenschen in den Mittelpunkt der Erziehungsarbeit der Schule zu stellen.

Bemerkenswert ist auch, dass sich Kessler bei seiner Entgleisung ein Lafontaine-Zitat zu Eigen macht. Dieser hatte damit Disziplin, Pflichtbewusstsein, Standhaftigkeit und Fleiß als Voraussetzung für all das bezeichnet, was an Schrecklichem in den Konzentrationslagern geschah. Schon Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt, den er so treffen wollte, erwiderte damals: "Es seien die selben Tugenden gewesen, mit denen die Lagerinsassen von ihren Häschern befreit wurden.“

Kultusminister Jürgen Schreier: "Die bürgerlichen Werte und Tugenden sind nicht an sich schon unanständig, wie Lafontaine und Kessler unterstellen. Es hängt eben ganz davon ab, in welchem Dienst sie stehen, welchem Zweck sie dienen und in welcher Absicht sie verlangt und erbracht werden.“
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