Aus gesundheitlichen Gründen können Kinder über einen bestimmten Zeitraum vom Unterricht beurlaubt werden. Jeder Antrag der Eltern wird im Einzelfall genau geprüft. So können frühgeborene Kinder, die nach dem ursprünglich errechneten Geburtstermin noch nicht schulpflichtig geworden wären, in aller Regel problemlos beurlaubt werden, erläuterte die Ministerin. "Aktuell reden wir über insgesamt 110 Beurlaubungsanträge für ganz Schleswig-Holstein, davon wurden bisher 52 bewilligt. Im Vergleich gab es im laufenden Jahr 862 Kinder, die zurückgestellt worden sind."
Ein beurlaubtes Kind hat weiterhin einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bis zum tatsächlichen Schuleintritt. Erdsiek-Rave: "Wenn ein beurlaubtes Kind einen Kindergarten besucht, gelten die gleichen Finanzierungsregelungen wie für die anderen Kinder: Die Eltern zahlen den üblichen Beitrag und haben auch die Möglichkeit, Ermäßigungen zu beantragen." Dies Beispiel zeige, dass "wir Lösungen auch für die sehr wenigen Einzelfälle im Land gefunden haben, in denen ein Schulbesuch noch nicht mit sechs Jahren erfolgen kann", so die Ministerin.