Mit dem neuen Landeshochschulgesetz werden gleich drei Reformprojekte auf den Weg gebracht: Zum einen wird das Landeshochschulgesetz an die aktuelle Entwicklung insbesondere im Bereich der Studienstrukturreformen im Bologna-Prozess angepasst.
Zum anderen wird die Autonomie der Hochschulen gestärkt und die Universitätsmedizin neu organisiert.
Im Mittelpunkt stehen dabei effizientere Studienbedingungen für die Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern. Die KMK hatte dafür 2009 die Voraussetzungen in ihren Beschlüssen zur Studienstrukturreform zu Bachelor- und Masterstudiengängen geschaffen, um u. a. eine bessere Studierbarkeit der einzelnen Studiengänge zu ermöglichen. Darüber hinaus wird auf verstärkte Kooperationen der Hochschulen untereinander gesetzt, um einen Hochschulwechsel zu erleichtern. Außerdem werden die Grundlagen dafür geschaffen, um künftig den Übergang vom Bachelor zum Masterstudiengang möglichst verzögerungsfrei zu gestalten. Diese Regelungen kommen den Studierenden unmittelbar zu Gute.
Der weitere Ausbau der Hochschulautonomie betrifft
- den Verzicht auf ministerielle Genehmigungsvorbehalte im Bereich der Studien- und Prüfungsordnungen,
- die Verankerung des Berufungsrechts der Hochschulen für Professuren im Gesetz oder
- die Deregulierung in Fragen der Hochschulorganisation wie Konzil oder Hochschulrat.
Dies geht einher mit einer Konzentration und Schärfung von Zuständigkeiten auf der Ebene der Hochschulleitungen.
Weitere Neuerungen im Entwurf zum Landeshochschulgesetz:
- Die Implementierung von Mechanismen zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre.
- Unter dem Stichwort - Öffnung der Hochschulen - wird der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte konsequent ausgebaut sowie ein Schüler- und Begabtenstudium eingeführt.
- Unter dem Stichwort Lehrprofessur - wird den Universitäten die Option eröffnet, Professuren mit einem fachlichen Schwerpunkt in der Lehre zu besetzen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt des neuen Landeshochschulgesetzes ist die Neuorganisation der Universitätsmedizin:
Sie wird zukünftig in der Rechtsform einer rechtlich selbstständigen Teilkörperschaft der Universität geführt. In Greifswald ist die Entwicklung dafür bereits soweit gediehen, dass die neue Struktur unmittelbar durch das Errichtungsgesetz "Universitätsmedizin Greifswald"* umgesetzt wird.
Die Neuorganisation der Universitätsmedizin durch die Zusammenführung des Universitätsklinikums mit dem Medizinischen Fachbereich in Form einer Teilkörperschaft der Universität, einem sog. Integrationsmodell, trägt dazu bei, die Verknüpfung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu verbessern. Die isolierte Verselbständigung des Universitätsklinikums als Anstalt des öffentlichen Rechts und die damit verbundene Aufspaltung der Aufgabenbereiche des Universitätsklinikums einerseits und des Fachbereichs Medizin andererseits werden damit beendet.
Das neue Landeshochschulgesetz soll im Dezember 2010 abschließend im Landtag behandelt werden, um es am 1. Januar 2011 in Kraft treten zu lassen.