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Deutsch-Polnische Regierungskommission: Ausschuss für Bildungszusammenarbeit nimmt Arbeit auf

Deutschland und Polen vereinbaren in Neustrelitz Bildungszusammenarbeit

(lifePR) (Schwerin, )
Im 20. Jahr nach dem Abschluss des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages nimmt auf Initiative von Bildungsminister Henry Tesch der neu gegründete Ausschuss für Bildungszusammenarbeit innerhalb der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen seine Arbeit auf. Dazu findet am

12. und 13. Januar 2011 in der Aula des Gymnasiums Carolinum in Neustrelitz, Louisenstr. 30

die konstituierende Sitzung statt.

Um 15:30 Uhr ist dort ein Foto- und Pressetermin geplant.

(Vertreter der Presse sind gebeten, sich in der Pressestelle des Bildungsministeriums in Mecklenburg Vorpommern anzumelden.)

Neben den beiden Ko-Vorsitzenden des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses, für Deutschland Henry Tesch, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern sowie Beauftragter der Kultusministerkonferenz, und für Polen Miros*aw Sielatycki, Staatssekretär im Ministerium für Nationale Bildung der Republik Polen, werden u.a. erwartet:

Dr. Marek Prawda, Polnischer Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland,

Joanna Kapu*ci*ska, Stellv. Ko-Vorsitzende der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit, Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung der Republik Polen

Dr. Angelika Hüfner, Stellvertretende Generalsekretärin der Kultusministerkonferenz,

Holger Rupprecht, Minister für Jugend, Bildung und Sport in Brandenburg,

Dr. Jürgen Staupe, Staatssekretär im Staatsministerium für Kultus und Sport in Sachsen,

Carl Othmer, Staatsrat bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft in Bremen.

Insgesamt wird mit 50 Teilnehmern gerechnet.

Ziel des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit ist es, die Kooperation im Bereich der Bildung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen weiter auszubauen und zu koordinieren.

Kernaufgaben dabei sind:

I. Förderung der Sprache des Partnerlandes:

Katalogisierung und Bewertung des aktuellen Standes des Sprachunterrichtes im jeweiligen Nachbarland;
Konzepte zur aktiven Werbung und Popularisierung der Nachbarsprache;
Zusammenarbeit von Stellen aus Polen und Deutschland bei der Werbung für die Nachbarsprache;

II. Zugang zum Arbeitsmarkt des Partnerlandes:

Grundsätze der Anerkennung von Berufsabschlüssen von Lehrern aus dem jeweiligen Nachbarland;
Gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen;
Lehrerbeschäftigung im jeweiligen Nachbarland;

III. Gemeinsame Bildungsprojekte:

Frühbildungsprogramme und Begegnungen im Vor- und Grundschulbereich;
Lehreraustausch und -entsendung;
Lehrerfortbildungen zu Fachthemen;
Kooperationskonzepte für die berufliche Bildung;
Kooperationen von Hochschulen.

IV. Unterstützung des Schüleraustauschs

Auf der konstituierenden Sitzung wird das konkrete Arbeitsprogramm einschließlich der ersten Etappenziele festgelegt sowie die Aufgaben unter den rund 60 Ausschussmitgliedern aufgeteilt.

Hintergrund:

Die deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage von Art. 12 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 gegründet. Diese trat erstmals 1991 zusammen und hält ihre Sitzungen einmal jährlich unter deutschem und polnischem Ko-Vorsitz ab. Die Kommission stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Die Ausschüsse sind der

Ausschuss für Raumordnungsfragen
Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit
Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit
Ausschuss für Bildungszusammenarbeit.

Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit wurde am 23. September 2010 als vierter Ausschuss unter dem Dach der Deutsch-Polnischen Regierungskommission gegründet.
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