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Deutschland und Polen vereinbaren in Neustrelitz Bildungszusammenarbeit

Deutsch-Polnische Regierungskommission: Ausschuss für Bildungszusammenarbeit nimmt Arbeit auf

(lifePR) (Schwerin, )
Der Deutsch-Polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit, der als vierter Ausschuss der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit im September 2010 in Schwerin neu gegründet wurde, hat heute in Neustrelitz mit seiner konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen.

Daran nehmen rund 50 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter beider Länder aus Ministerien und Ämtern der nationalen und regionalen Ebenen teil, die im Bereich der Bildung und darüber hinaus tätig sind. Geleitet wird der Ausschuss von zwei Kovorsitzenden: für Deutschland von Henry Tesch, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und Beauftragter der Kultusministerkonferenz, und für Polen von Miros*aw Sielatycki, Staatssekretär im Ministerium für Nationale Bildung der Republik Polen.

Kovorsitzender Henry Tesch sagte zu Beginn der Sitzung: * Wir begehen im Juni den 20. Jahrestag des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages. Dass wir gerade in diesem Jahr die Arbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission um den Bereich Bildungszusammenarbeit erweitern, macht deutlich, wie sich die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ständig weiter entwickelt und welchen Stellenwert der Bildung beigemessen wird. Wir brauchen eine stärkere Förderung der Sprache des Partnerlandes, gemeinsame Bildungsprojekte, einen intensiveren Lehrer- und Schüleraustausch und Zugang zum Arbeitsmarkt des Partnerlandes, um den gemeinsamen Aufgaben in der Europäischen Union noch besser gerecht werden zu können.*

Der Kovorsitzende für die Republik Polen, Miros*aw Sielatycki, ergänzte: *Die Kenntnis der Sprache fördert die Mobilität * nicht nur die berufliche, sondern auch die Bildungsmobilität. In dieser Hinsicht sind Polen und Deutschland in der EU beispielgebend. Wir haben die höchste Anzahl von Partnerschaftsprojekten in solchen Gemeinschaftsprogrammen wie COMENINUS, ERASMUS oder Leonardo da Vinci. Wenn Polen in der zweiten Jahreshälfte 2011 die EU-Präsidentschaft übernimmt, dann ist die Förderung der Sprachen eine der größten Herausforderungen im Bildungsressort. Ich bin sicher, dass der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss eine sehr praxiswirksame Arbeit leisten und für andere EU-Länder ein Modell für Bildungszusammenarbeit darstellen wird.*

In der konstituierenden Sitzung, an der auch der Polnische Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Marek Prawda, Zbigniew Marciniak
- Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen der Republik Polen, Ilona Antoniszyn Klik - Vize-Wojewodin in der Wojewodschaft Schlesien, Dr. Angelika Hüfner - Stellvertretende Generalsekretärin der Kultusministerkonferenz, Holger Rupprecht - Minister für Jugend, Bildung und Sport in Brandenburg, Prof. Dr. Jürgen Staupe - Staatssekretär im Staatsministerium für Kultus und Sport in Sachsen oder auch Carl Othmer - Staatsrat bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft in Bremen beteiligen, wird am ersten Tag die Geschäftsordnung festgelegt, um am zweiten Tag einen Arbeitsplan zu beschließen.

Hintergrund:

Ziel des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit ist es, die Kooperation im Bereich der Bildung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen weiter auszubauen und zu koordinieren.

Kernaufgaben dabei sind:

I. Förderung der Sprache des Partnerlandes:

- Katalogisierung und Bewertung des aktuellen Standes des Sprachunterrichtes im jeweiligen Nachbarland
- Konzepte zur aktiven Werbung und Popularisierung der Nachbarsprache
- Zusammenarbeit von Stellen aus Polen und Deutschland bei der Werbung für die Nachbarsprache

II. Zugang zum Arbeitsmarkt des Partnerlandes:

- Grundsätze der Anerkennung von Berufsabschlüssen von Lehrern aus dem jeweiligen Nachbarland
- Gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen
- Lehrerbeschäftigung im jeweiligen Nachbarland

III. Gemeinsame Bildungsprojekte:

- Frühbildungsprogramme und Begegnungen im Vor- und Grundschulbereich
- Lehreraustausch und -entsendung
- Lehrerfortbildungen zu Fachthemen
- Kooperationskonzepte für die berufliche Bildung;
- Kooperationen von Hochschulen.

IV. Unterstützung des Schüleraustauschs Die deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage von Art. 12 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 gegründet.

Diese trat erstmals 1991 zusammen und hält ihre Sitzungen einmal jährlich unter deutschem und polnischem Ko-Vorsitz ab. Die Kommission stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Die Ausschüsse sind der

- Ausschuss für Raumordnungsfragen
- Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit
- Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit
- Ausschuss für Bildungszusammenarbeit.
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