Dabei geht es um eine Prämie für die Institute und Fachbereiche der Hochschulen ausgehend von der Anzahl der Studierenden, die ihren Erstwohnsitz an ihren Studienort nach Mecklenburg-Vorpommern verlegen.
Für den Auszahlungsmodus waren Fragen des Datenschutzes zu klären.
Nach der heutigen Einigung ist vorgesehen, bereits zum kommenden Sommersemester auf der Grundlage einer Einwilligungserklärung der Studierenden einen ersten Testlauf zur Verknüpfung der Studierenden- und Einwohnermeldedaten zu starten.
Wenn mehr als die Hälfte aller neu immatrikulierten Studierenden, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns erworben haben, ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern anmelden, dann zahlt das Land für jeden der neu angemeldeten Studierenden oberhalb der 50 %-Marge 1.000 Euro pro Jahr.
Diese Mittel werden den Instituten und Fachbereichen der Hochschulen zu 75 % für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre und zu 25 % zur freien Verfügung zugewiesen. Auf diese Weise entsteht für alle Beteiligten ein positiver Anreiz.