"Wir wollen, dass alle Kinder gleich behandelt werden, keiner darf diskriminiert oder gar stigmatisiert werden. Deshalb ist die Schule nicht der richtige Ort, um Kinder für die Inanspruchnahme des Bildungspakets auf Grund ihrer Bedürftigkeit auszuwählen. Schule kann auch kein Dienstleister für die Bundesagentur für Arbeit sein und kostenpflichtige außerschulische Angebote definieren, nach denen dann die Zuwendungen der Bundesagentur für Arbeit ausgereicht werden. Dies wäre zudem eine zusätzliche Belastung für die Lehrerinnen und Lehrer, die damit ihren Bildungsauftrag, den sie gegenüber allen Kindern zu leisten haben, nicht mehr erfüllen könnten", so Bildungsminister Henry Tesch.
Er verweist darauf, dass im Sinne von Chancengleichheit und Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler im Bereich der Bildung in der jüngsten Vergangenheit in Mecklenburg-Vorpommern die Akzente vor allem auf
- die individuelle Förderung in der Selbstständigen Schule,
- auf die Absenkung der Schulabbrecherquote und
- auf Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Regelschulen gesetzt wurden.
"Diese Qualitätsaufgaben in der Schule Tag für Tag zu erfüllen, ist eine höchst anspruchsvolle Aufgabe für die Lehrerinnen und Lehrer, die keine zusätzlichen Belastungen erlaubt", so Tesch und weiter: "Schule steht für ein diskriminierungsfreies Bildungsangebot in bestmöglicher Qualität für alle Schülerinnen und Schüler."