Minister Tesch: *Wir alle stehen vor der großen und behutsam umzusetzenden Aufgabe, Kinder mit Behinderungen so weit wie möglich in den regulären Schulalltag zu integrieren. Dieser eingeleitete langfristige Prozess, der in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgegeben ist, braucht jede Unterstützung von allen an Bildung Beteiligten, und er braucht die Akzeptanz und Toleranz in der Bevölkerung. Wenn es um Teilhabe und Chancengerechtigkeit für alle geht, müssen dafür auch gleiche Voraussetzungen und Bedingungen für alle geschaffen werden. Das haben wir mit dem neuen Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern weiter entwickelt, indem jetzt freie und staatliche Schulen erstmals nach gleichen Maßstäben behandelt werden. Dafür sind Veränderungen notwendig, die neue Herangehensweisen an den Bildungsauftrag mit sich bringen, die wir gemeinsam lösen werden.*
Minister Tesch verweist darauf, dass mit der Gleichbehandlung von privaten und staatlichen Schulen Veränderungen bei der Zuweisung von Finanzhilfen des Landes einhergehen. Für die Einrichtungen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung heißt dies z.B., dass sich die Zuwendungen an den hohen Standards aller 22 öffentlichen Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit ihren insgesamt rund 1.300 Schülerinnen und Schülern orientieren. Dieser Finanzrahmen, der sich auf rund 16.800 Euro pro Schüler beläuft, gilt nunmehr sowohl für die 22 öffentlichen Schulen als auch für die 10 freien Schulen mit ihren 650 Schülerinnen und Schülern. Ebenso kommen wie bisher weitere Finanzmittel der Kommunen für die Schullasten und Sachkosten der Schulträger hinzu. Bei 100 % Förderung gilt der Grundsatz: Bildung aus einer Hand, und dabei haben alle Förderschulen in Mecklenburg-Vorpommern gleiche Bedingungen, um den gesetzlichen Auftrag des Unterrichtens, Erziehens und Förderns zu erfüllen. *Schließlich geht es um Bildungsgerechtigkeit für jedes Kind und insbesondere für jedes Kind mit einer Mehrfachbehinderung", so Minister Tesch.
Er verwies darauf, dass der lange Prozess der Integration von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf erfolgreich in Mecklenburg-Vorpommern begonnen wurde und schrittweise ausgebaut wird.
Das Bildungsministerium hat mit dem Konzept *Präventive und integrative Grundschule* den Inklusionsprozess in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich eingeleitet. So wurden im Landkreis Rügen mit Beginn des Schuljahres 2010/11 Schüler mit Förderbedarf in der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung integrativ in der ersten Klasse eingeschult. An diesem Vorhaben beteiligen sich alle 13 Grundschulen des Landkreises Rügen. Dies erfolgt in enger Kooperation zwischen Bildungsministerium, Staatlichen Schulamt Greifswald und Universität Rostock. Das Bildungsministerium hat dafür rund 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.
In einem nächsten Schritt wird zum kommenden Schuljahr ausgehend von den Erfahrungen auf Rügen das Vorhaben auf alle Grundschulen des Staatlichen Schulamtes Greifswald ausgedehnt.
Mecklenburg-Vorpommern hat als eines der ersten Bundesländer zum Schuljahr 2010/11 keine ersten Klassen mehr an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet. Alle Kinder mit diesem Förderbedarf beginnen fortan ihre Schullaufbahn chancengleich und wohnortnah an der Grundschule.
Landesweit wurden in diesem Schuljahr 663 Kinder mit Förderbedarf im Lernen an den Grundschulen in Diagnoseförderklassen und 38 Kinder in Regelklassen eingeschult.
Für Grund- und Förderschulkräfte sowie für Schulleiter werden seit April 2010 regelmäßig Fortbildungen durchgeführt. Inhaltliche Schwerpunkte für Grundschulkräfte sind z.B. die Vermittlung von Unterrichtsmethoden zur Prävention, Diagnostik und Förderung.
Der gesamte Umgestaltungsprozess wird von einem Integrationsbeirat begleitet, der sich aus sachkundigen Vertretern von Politik, Schule und Öffentlichkeit zusammensetzt.
Minister Tesch verweist darauf, dass der landesweite integrative Umgestaltungsprozess durch zusätzliche Steuerungs- und Unterstützungssysteme begleitet wird. So wird die Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf von vier zentralen diagnostischen Diensten der Staatlichen Schulämter wahrgenommen.
Minister Tesch: *Mein Ziel ist es, im Interesse einer größeren Chancengerechtigkeit für Kinder mit Beeinträchtigungen das landesweite Netz von integrativen Beschulungsformen für alle Förderschwerpunkte beginnend in der Grundschule bis hin zu den weiterführenden Schulen kontinuierlich auszubauen.*