Minister Henry Tesch: *Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Lehrerbildung besteht seit vielen Jahren. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass es unserer Regierungskoalition gelungen ist, die Lehrerbildung in unserem Land umfassend zu modernisieren und erstmals in Mecklenburg-Vorpommern auf ein rechtlich stabiles Fundament zu stellen.*
Das Lehrerbildungsgesetz ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten und nach sorgfältiger Auswertung der parlamentarischen Anhörung entstanden. Es regelt verbindlich den Gesamtkomplex der Lehrerbildung und stellt den inhaltlichen Zusammenhang aller drei Phasen heraus:
- das Lehramtsstudium,
- der Vorbereitungsdienst,
- die Fort- und Weiterbildung.
Im Gesetz geklärt werden Ziele, Inhalte und Leistungsanforderungen in der Lehrerbildung.
Folgende wesentliche Neuerungen sind im Gesetz verankert:
- Mit der Neugestaltung der Lehrämter wird erstmals ausdrücklich dem Leitgedanken der Integration und Inklusion Rechnung getragen.
- Die Lehrämter sind nicht voneinander abgeschirmt, sondern sehen Konzepte des Übergangs zwischen den Bildungsabschnitten vor.
- Das Lehramt an Beruflichen Schulen wird in Kooperation zwischen Universität und Fachhochschule wieder eingeführt.
- Hervorgehoben wird die Mitverantwortung der Hochschulen bei der Absicherung des Lehrerbedarfs und damit der Unterrichtsversorgung des Landes.
- Eingeführt wird eine verpflichtende Studienberatung, in der über die spezifischen Berufsaussichten und dabei auch über die Zulassungsbedingungen zum Vorbereitungsdienst informiert wird.
- Mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung wird eine Institution vorgesehen, die die Lehrerbildung im Land maßgeblich berät und koordiniert und dabei auch den Prozess der Lehrerbildung qualitätsorientiert dokumentiert.
*Der gesamte Entwicklungsprozess des Lehrerbildungsgesetzes war geprägt von einem dialogischen Miteinander. Das Lehrerbildungsgesetz ist die unverzichtbare Grundlage für eine Lehrerbildung, die sowohl der perspektivischen Bedarfssituation als auch den inhaltlichen Modernisierungserfordernissen Rechnung trägt*, so Minister Tesch abschließend.