*Wir begehen im Juni den 20. Jahrestag des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages. Dass wir die Arbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission um den Bereich Bildungszusammenarbeit erweitert haben, macht deutlich, wie sich die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ständig weiter entwickelt und welchen Stellenwert der Bildung beigemessen wird. Wir brauchen eine stärkere Förderung der Sprache des Partnerlandes, gemeinsame Bildungsprojekte, einen intensiveren Lehrer- und Schüleraustausch und Zugang zum Arbeitsmarkt des Partnerlandes, um den gemeinsamen Aufgaben in der Europäischen Union noch besser gerecht werden zu können*, so Bildungsminister Henry Tesch zur Arbeit des Deutsch-Polnischen Ausschuss für Bildungszusammenarbeit, dessen Kovorsitz er als Vertreter der Bundesrepublik auch inne hat.
Dieser Ausschuss wurde als vierter Ausschuss der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit im September 2010 in Schwerin neu gegründet, im Januar 2011 hatte er mit seiner konstituierenden Sitzung in Neustrelitz die Arbeit aufgenommen.
Minister Tesch informierte darüber, dass sich der Deutsch-Polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit auf einen abgestimmten Arbeitsplan geeinigt hat, mit dem drei Arbeitsgruppen befasst sind - zu folgenden Themen:
- AG 1 *Allgemeine schulische Bildung * einschließlich frühkindlicher Aspekte*
- AG 2 *Berufliche Bildung*
- AG 3 *Hochschulbildung*
Der Deutsch-Polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit hat die Arbeitsgruppen beauftragt,
- kurzfristig Vorschläge zur Gestaltung eines Deutsch-Polnischen Tages vorzulegen, der in Schulen und anderen Bildungsinstitutionen durch geeignete Projekte ausgefüllt werden kann.
- vorrangig zu ermitteln und zu analysieren:
die Möglichkeiten einer breiteren Befassung mit Themen des Nachbarlandes in der Bildung
die bereits erreichte Zusammenarbeit und die bestehenden Initiativen, besonders im grenznahen Bereich, als Schrittmacher und Ansatz für die Weiterentwicklung
die bestehenden Angebote zum Sprachenlernen in der Partnersprache
die Felder möglicher Zusammenarbeit bei der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt auf beiden Seiten zu erleichtern
die Möglichkeiten der Finanzierung durch bestehende EU-Programme (Comenius, Leonardo da Vinci, Erasmus).
Minister Tesch informierte weiterhin darüber, dass die deutsche Seite themenbezogen mehrere Institutionen als Partner gewonnen hat: das Deutsch-Polnische Jugendwerk, das Goethe-Institut, das Bundesinstitut für Berufsbildung, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die Hochschulrektorenkonferenz, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Kammern, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Robert-Bosch-Stiftung.
Die zweite Sitzung des Deutsch-Polnischen Ausschusses für Bildungszusammenarbeit findet am 20./21.Juni 2011 in Warschau statt.
Hintergrund:
Ziel des Ausschusses für Bildungszusammenarbeit ist es, die Kooperation im Bereich der Bildung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen weiter auszubauen und zu koordinieren.
Auf der deutschen Seite wird der Ausschuss neben Mecklenburg-Vorpommern vertreten durch die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie durch Vertreter der Kultusministerkonferenz, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Auswärtigen Amtes.
Kernaufgaben des Ausschusses sind:
I. Förderung der Sprache des Partnerlandes:
Katalogisierung und Bewertung des aktuellen Standes des Sprachunterrichtes im jeweiligen Nachbarland
Konzepte zur aktiven Werbung und Popularisierung der Nachbarsprache
Zusammenarbeit von Stellen aus Polen und Deutschland bei der Werbung für die Nachbarsprache II. Zugang zum Arbeitsmarkt des Partnerlandes:
Grundsätze der Anerkennung von Berufsabschlüssen von Lehrern aus dem jeweiligen Nachbarland
Gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Lehrerbeschäftigung im jeweiligen Nachbarland III. Gemeinsame Bildungsprojekte:
Frühbildungsprogramme und Begegnungen im Vor- und Grundschulbereich
Lehreraustausch und -entsendung
Lehrerfortbildungen zu Fachthemen
Kooperationskonzepte für die berufliche Bildung;
Kooperationen von Hochschulen.
IV. Unterstützung des Schüleraustauschs Geleitet wird der Ausschuss von zwei Kovorsitzenden: für Deutschland von Henry Tesch, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und Beauftragter der Kultusministerkonferenz, und für Polen von Miros*aw Sielatycki, Staatssekretär im Ministerium für Nationale Bildung der Republik Polen.
Die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage von Art. 12 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 gegründet.
Diese trat erstmals 1991 zusammen und hält ihre Sitzungen einmal jährlich unter deutschem und polnischem Ko-Vorsitz ab. Die Kommission stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Arbeit ihrer Ausschüsse.
Die Ausschüsse sind der
Ausschuss für Raumordnungsfragen
Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit
Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit
Ausschuss für Bildungszusammenarbeit.