Die Novellierungen im Landeshochschulgesetz betreffen
- die Stärkung der Hochschulautonomie,
- die Anpassung insbesondere im Bereich der Studienstrukturreformen
- und die Neuorganisation der Universitätsmedizin .
So werden z.B. bislang lang erforderliche Anzeige und Genehmigungsverfahren abgeschafft. Den Hochschulen werden außerdem weitere Zuständigkeiten übertragen bei der Berufung von Professoren oder bei der Entscheidung über die Einrichtung eines Konzils oder eines Hochschulrates. Außerdem wird die Position des Rektors in der Hochschulleitung gestärkt. Der Kanzler wird künftig wieder unbefristet beschäftigt.
Die Hochschulen werden für besonders qualifizierte Berufstätige weiter geöffnet. So erhalten Meister die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Aber auch Absolventen entsprechender beruflicher Fortbildungs- und Fachschulabschlüsse können künftig ein Hochschulstudium aufnehmen.
Damit wurde den Forderungen nach einer Verbesserung der Regelungen Rechnung getragen. Weitere Maßnahmen dazu sind u.a.:
- Das Prüfungswesen wird gestrafft. Nicht mehr jede Modulprüfung wird Eingang in die Endnote finden.
- Künftig wird ein Auslandssemester ohne Anrechnung auf die Regelstudienzeit möglich sein.
- Die Hochschulen haben im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anzuerkennen. Andernfalls haben sie begründet darzulegen, warum sie die Anerkennung verweigern.
- Der Übergang vom Bachelor zum Master wird erleichtert und darf nicht alleine von der Abschlussnote des Bachelor abhängen.
Die Universitätsmedizin wird neu strukturiert. Mit der neuen Rechtsform "der Universitätsmedizin als Teilkörperschaft der Universität "
rücken die beiden zentralen Aufgabenbereiche der Forschung & Lehre einerseits und der Krankenversorgung andererseits enger zusammen. Damit wird die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulmedizin deutlich verbessert. Die neuen Strukturen werden zu Jahresbeginn in Greifswald und ab dem 1.1.2012 auch an der Universität Rostock eingeführt.
Das Gesetz sieht auch vor, dass die Universitäten anstelle von Masterabschlüssen, die Fachhochschulen anstelle von Bachelorabschlüssen nach achtsemestrigem Studium auf Antrag der Studierenden den Diplom-Grad verleihen können.
Minister Tesch: "Diese Regelung wird insgesamt sehr interessant für Ingenieurwissenschaften. Dort ist das Diplom eine wichtige Marke und die Möglichkeit seiner Vergabe kann sich als Wettbewerbsvorteil für unser Land erweisen. Ich bin sicher, dass die Hochschulen wie die Studierenden umsichtig und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umgehen werden. Die Entscheidung für die Aufnahme dieser Regelung in das neue Landeshochschulgesetz ist ein Stück lebendige Demokratie und Kulturhoheit."