Nach der umgehenden gemeinsamen Prüfung der Unterlagen durch das zuständige Bildungsministerium und das Innenministerium wurde festgestellt, dass nach vorliegender Aktenlage eine Beurteilung über die Fusion zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.
Minister Tesch: *Die neuen Strukturen in der Theater- und Orchesterlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns müssen auf soliden und rechtsstaatlichen Grundlagen stehen.*
Für eine abschließende Beurteilung sind entsprechend weitere Informationen notwendig, wie
- Organisationsstruktur,
- Verteilung der Entscheidungskompetenzen,
- Aufgabenverteilung innerhalb der Gesellschaft,
- inhaltliche, personelle und finanzwirtschaftliche Effekte,
- Ausgestaltung des gemeinsamen Theaterproduktions- und Spielbetriebes,
- bisherige Ergebnisse im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.03.2011,
- konkrete gemeinsame Projekte im Jahr 2011.
Den beteiligten Kommunen (Hansestadt Stralsund, Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Landkreis Rügen, Landkreis Ostvorpommern) sowie den Theatern (Theater Vorpommern GmbH, Vorpommersche Landesbühne Anklam GmbH) wurde die Möglichkeit einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme eingeräumt, die bis zum 06.05.2011 eingereicht werden soll.
Erst nach diesem Anhörungsverfahren ist eine Entscheidung zur Anerkennung der angezeigten Theaterfusion und eine damit verbundene 100-prozentige Zuweisung des bisherigen Pauschalbetrages möglich.
Am 12.05.2011 ist in Schwerin mit den Gesellschaftern ein Treffen vereinbart.