Die Möglichkeiten dafür müssen der Zeit entsprechen und leicht zugänglich sein*, so Bildungsminister Henry Tesch anlässlich der bevorstehenden ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern.
Mit dieser Gesetzesnovelle soll das Weiterbildungsgesetz aus dem Jahr 1994 fortgeschrieben und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
So sieht der Gesetzentwurf jetzt u.a. Folgendes vor:
- Die Definition des Weiterbildungsgesetzes wird neben der Abgrenzung zur Schule, Hochschule und beruflichen Erstausbildung um eine Benennung der Altersgrenze erweitert. Danach soll künftig Weiterbildung nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht, also ab ca. 16 Jahren, möglich sein.
- Die Zielsetzung der Weiterbildung bezieht künftig auch Themen zu Erziehungs- und Familienaufgaben ein.
- Das Verfahren der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen, das den Einwohnern bei der Orientierung hilft, soll vereinfacht werden. Danach haben Einrichtungen, die über ein anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat verfügen, Anspruch auf staatliche Anerkennung, ohne das bisherige Verfahren dafür durchlaufen zu müssen. Einrichtungen, die über dieses Zertifikat nicht verfügen, können wie bisher das reguläre Verfahren für die staatliche Anerkennung durchlaufen.
- Vorgesehen ist die gesetzliche Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Angeboten der allgemeinen, politischen und beruflichen Weiterbildung. Landkreise und kreisfreie Städte werden verpflichtet, eine Einrichtung der Weiterbildung vorzuhalten * dies wird in der Regel eine Volkshochschule sein, die ein Grundangebot sicherstellen, ohne andere spezialisierte Anbieter zu verdrängen. Das Land wird die Volkshochschulen im gleichen Umfang wie bisher unterstützten.
- Außerdem ist im Sinne von neutraler und trägerunabhängiger Information und Beratung vom Land eine Weiterbildungsdatenbank zu unterhalten.
Im Entwurf des neuen Weiterbildungsgesetzes werden in 12 Paragraphen die wesentlichen Ziele und Aufgaben erfasst, vorher waren es 20 Paragraphen.
Minister Tesch: *Es geht darum, die Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern modern, präzise ausgerichtet und adressatenfreundlich zu gestalten. Das vorliegende Gesetz schreibt Bewährtes fort und ermöglicht eine transparente Förderung.*