Bei einer heute zwischen dem Kultusministerium, dem Umweltministerium und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege durchgeführten Beratung konnten durch die dabei vorgenommene Abwägung der Belange des Natur- und Denkmalschutzes die im Beitrag kontrovers dargestellten Fragen geklärt werden. Dabei wurde festgelegt, dass die Pflanzung nur auf den im vorliegenden Pflanzplan ausgewiesenen zwei Teilflächen des ehemaligen Grenzstreifens erfolgt. Der direkt an die Straße grenzende Bereich sowie ein 10 m breiter Streifen entlang eines Weges wer-den nicht bepflanzt. Darüber hinaus soll durch eine gemeinsame Initiative unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung an erreichbarer Stelle ein dauerhafter Ort für die Erinnerung an die ehemalige innerdeutsche Grenze und die damit verbundenen Schicksale geschaffen und attraktiv gestaltet werden. Dabei sollen vorhandene Initiativen, wie die zur Neugestaltung des Grenzhus in Schlagsdorf, einbezogen werden.
Eine solche Lösung wird langfristig den Belangen des Denkmalschutzes wie auch den Belangen des Klima- und Naturschutzes gerecht.