Zu Unregelmäßigkeiten im Schülerverkehr kam es auch in den Kreisen Nord- und Ostvorpommern, Mecklenburg-Strelitz und Müritz.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist mit Blick auf die gesamte Wintersaison auf folgende Regelungen hin:
- Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, sind grundsätzlich entschuldigt.
- Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Eltern, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht.
- Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Unterricht findet statt.
- Informationen können bei den Schulen oder bei den Kreisverwaltungen eingeholt werden.
- Darüber hinaus informieren die Landkreise ihre Bevölkerung über Einschränkungen im Schülerverkehr durch die Medien, so wie es heute für den Kreis Rügen geschehen ist.
- Ein landesweiter Unterrichtsausfall gilt nur dann, wenn alle Landesteile von extremen Wetterbedingungen betroffen sind und kein sicherer Schülerverkehr mehr gewährleistet werden kann. Diese landesweit geltende Entscheidung trifft das Bildungsministerium in Abstimmung mit dem Innenministerium.
Detaillierte Informationen unter:
http://service.mvnet.de/...