An den 35 öffentlichen beruflichen Schulen werden zum Schuljahresstart am 30. August 2010 rund 39.300 Schülerinnen und Schüler erwartet, die von 1.600 Lehrkräften unterrichtet werden.
Bildungsminister Henry Tesch: "Das neue Schuljahr ist gut vorbereitet, die Unterrichtsversorgung steht. Dafür zunächst meinen Dank an alle Schulleiterinnen und Schulleiter, an alle Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogischen Fachkräfte. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um sich ganz auf das Kerngeschäft - auf einen guten Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in der Selbstständigen Schule konzentrieren zu können. Qualitätsentwicklung und sicherung stehen im Mittelpunkt."
Durch die Einführung der Selbstständigen Schule mit dem Fokus auf eine bessere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler wurde bislang Folgendes erreicht:
- die Umstellung auf die schülerbezogene Mittelzuweisung, um Klassen und Lerngruppen individueller zusammensetzen zu können
- verpflichtende Schulprogramme für jede Einrichtung, die auch Eltern und Schulpartner mit einbinden
- größere Möglichkeiten bei der Gestaltung des Unterrichtsablaufs an den Schulen durch flexible Stundentafeln
- die Erarbeitung schulinterner Lehrpläne, um gezielt die besonderen Bedingungen vor Ort zu berücksichtigen
- die Schulwahlfreiheit, von der bislang zum neuen Schuljahr rund 5 Prozent der Schülerinnen und Schüler Gebrauch gemacht haben.
Bei der Weiterentwicklung der Selbstständigen Schule geht es im Schuljahr 2010/11 insbesondere um die Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit. Schwerpunkte sind u. a.:
- weitere Stärkung der individuellen Förderung und der Lesekompetenz, als Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in allen Bereichen
- Verbesserung des kompetenzorientierten Unterrichts und entsprechende Fortbildung der Lehrkräfte
- genaue Analysen der Vergleichsarbeiten und Abschlussprüfungen
- das Erreichen eines Schulabschlusses für alle Schülerinnen und Schüler
Die Schulen werden in ihrer Selbstständigkeit ab dem Schuljahr 2010/11 u. a. folgendermaßen weiter gestärkt:
- Neben den Fortbildungsangeboten des Landes für Lehrkräfte, Eltern und Schüler (rund 1,2 Million Euro) erhält jede Schule zusätzlich ein eigenes Budget für die Fortbildung ihrer Lehrkräfte entsprechend des konkreten Bedarfs. Dafür stehen insgesamt im neuen Schuljahr rund 1 Millionen Euro zur Verfügung.
- Das Budget für die Absicherung des Vertretungsunterrichts von 7,5 Millionen Euro wird künftig anders verteilt. So erhalten die Schulen 75 Prozent der Mittel für die Organisation des Vertretungsunterrichts mit Schuljahresbeginn direkt zugewiesen. Die verbleibenden 25 % erhalten die Staatlichen Schulämter, um bei unvorhersehbarem Mehrbedarf regulierend eingreifen zu können. Mit dieser Maßnahme wird es den Schulen erstmals ermöglicht, direkt und schneller auf Vertretungsbedarf zu reagieren.
- Die Schulen erhalten zudem ein eigenes Budget für die Honorierung besonderer Lehrerleistungen im Rahmen des Landesprogramms "Zukunft des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern". Dafür stehen in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die Mitbestimmung durch die Personalräte vor Ort wird gestärkt - dafür werden 1 Million Euro zur Verfügung gestellt.
Minister Tesch :
"Die Schülerzahlen stabilisieren sich jetzt langsam, in diesem Jahr werden z.B. 200 Kinder mehr eingeschult als noch im Schuljahr zuvor. Die Rahmenbedingungen für eine individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen in der Selbstständigen Schule sind gesetzt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, kontinuierlich und in Ruhe eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten zu können.
Es liegt mir sehr am Herzen, dieser Entwicklung die nötige Zeit zur besonnenen und nachhaltigen Arbeit zu geben. Es hat sich bewährt, die Schularten und Schulstrukturen in dieser Legislatur nicht zu verändern, sondern stabil zu belassen. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese Schulstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern Bestand haben. Nur so können sich die Schulen ganz und gar auf ihre inhaltliche Arbeit konzentrieren."
Weitere Informationen zum Schuljahr 2010/11:
Beratungstelefone
Das Bildungsministerium hat Beratungstelefone eingerichtet. Hier können sich Lehrkräfte, Schüler und Eltern in der Vorbereitungswoche und in den ersten beiden Schulwochen über alle schulischen Angelegenheiten informieren.
Beratungstelefone:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur +49 (385) 588-7778
Staatliches Schulamt Greifswald +49 (3834) 5958-11 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 0395 380-3100 Staatliches Schulamt Rostock +49 (176) 94286423 Staatliches Schulamt Schwerin +49 (151) 28130521
Die Gesprächspartner stehen zur Verfügung in der Zeit vom
16.08.2010 - 20.08.2010, 23.08.2010 - 27.08.2010 und 30.08.2010 - 03.09.2010 jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 18:30 Uhr und jeweils am Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Produktives Lernen
Aufbau von zwei neuen Standorten des Produktiven Lernens in Demmin und Wesenberg - die finanzielle Ausstattung dafür beträgt rund 285.000 Euro.
Damit wird das Angebot auf 27 Schulen für rund 1.100 Schüler im gesamten Land erweitert.
In diesem Schuljahr werden 49 Lehrkräfte ihre Ausbildung zu Pädagogen des Produktiven Lernens abschließen.
Insgesamt stehen für das Produktive Lernen seit Beginn des Projekts im Dezember 2005 bis Juli 2013 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Lehrerpersonalkonzept
Dazu hat sich die Landesregierung gemeinsam mit den Lehrergewerkschaften und Verbänden auf klare Regeln zur Vollbeschäftigung für alle Lehrkräfte geeinigt, die mit dem Schuljahr 2010/11 beginnen.
Für die einzelnen Schularten bedeutet das:
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Grundschulen (SAG 1):
- Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
- Angebot eines unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrages
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Förderschulen (SAG 3):
- Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien (SAG 2), die das ausgehandelte Angebot annehmen:
- ab 01.08.2013 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 92,5 %
- ab 01.08.2014 Vollbeschäftigungsgarantie
Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der beruflichen Schulen (SAG 4):
- ab 01.01.2016 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 95 %
- ab 01.01.2017 Vollbeschäftigungsgarantie
"Sicherung des Lehrerberufs in Mecklenburg-Vorpommern" - 10-Millionen-Euro-Programm der Landesregierung
Maßnahmepaket für Lehrerinnen und Lehrer
- Honorierung von Leistungen bei der Ausbildung von Referendaren
- Anerkennung und Honorierung besonderer Lehrerleistungen
- Einsatz von Unterrichtsberatern
- Stärkung der Fort- und Weiterbildung bei entsprechender Budgetausstattung
Maßnahmepaket für Lehrernachwuchs
- Langfristige Gewinnung von Junglehrerinnen und Junglehrern
- Erhöhung des Einstellungskontingents
- Bereitstellung eines Starterpakets von 2.500 Euro
- Schaffung von zwei Einstellungsterminen
- Schaffung eines landesweiten Netzes von Ausbildungsschulen
- Stärkung der berufspraktischen Ausbildung
Langfristige Neuausrichtung der Förderung von Kindern mit Lernbeeinträchtigungen
Zum 1. August 2010 ist erstmals ein Diagnostischer Dienst in den Staatlichen Schulämtern eingerichtet worden, der ab dem Schuljahr 2010/11 den sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern feststellt. Dem Diagnostischen Dienst gehören 6 bis 8 Spezialisten wie Sonderpädagogen und Psychologen pro Staatlichem Schulamt an.
Die neue Förderstrategie sieht vor, Kinder mit Beeinträchtigungen im Lernen soweit wie möglich in das Regelschulsystem zu integrieren und ihnen so mehr Chancengleichheit zu ermöglichen.
Folgende Maßnahmen sind u. a. vorgesehen:
- Kinder mit Beeinträchtigungen im Lernen werden ab dem Schuljahr 2010/11 in Grundschulen am gemeinsamen Unterricht der Regelklasse bzw. in Diagnoseförderklassen teilnehmen und nicht mehr in separaten Klassen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet.
- Ein weiterer Baustein dieser langfristigen Strategie zur Integration durch Kooperation ist die Initiierung der "Integrativen Grundschule auf Rügen", die eine vollständige Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen im Lernen, der Sprache sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung mit wissenschaftlicher Unterstützung der Universität Rostock ab dem Schuljahr 2010/2011 vorsieht.
- Einher geht dies mit einer entsprechenden Vorbereitung der Grundschullehrkräfte auf diesen Prozess, indem sie gezielt fortgebildet werden. Zudem werden die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auf ihre Förderarbeit in der Grundschule durch Fortbildungen vorbereitet.
- Zukunftsweisend wird das neue Lehrerbildungsgesetz Module zu Inhalten und Methoden sonderpädagogischer Förderung für die Lehrämter aller Schularten festschreiben.
- Für die Regelschulen bedeutet dieser Prozess, eine Pädagogik der Vielfalt zu entwickeln und auf der Grundlage von individuellen Förderplänen auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Unterstützung bekommen sie dabei von Fach- und Unterrichtsberatern.
- Zur Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderkonzeption arbeitet das Ministerium eng mit der Universität Rostock zusammen. Diese Zusammenarbeit wird jährlich mit rund 250.000 Euro durch das Ministerium gefördert.