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Vereinbarung zwischen Land und Landeshauptstadt zur Bewerbung des Schweriner Schlossensembles unterzeichnet

Fachgutachten definiert umfangreichen Anforderungskatalog für die Bewerbung

(lifePR) (Schwerin, )
Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, Kultusminister Henry Tesch und Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow haben heute die Vereinbarung des Landes mit der Landeshauptstadt Schwerin zur Bewerbung des Schweriner Schlossensembles zum Welterbe der UNESCO unterzeichnet.

In der Vereinbarung verpflichtet sich das Land, vertreten durch das Kultusministerium und den Landtag, gemeinsam mit der Landeshauptstadt u.a. dazu, alle Anstrengungen zu unternehmen, um schnellstmöglich auf die Vorschlagsliste (tentative list) für die Aufnahme als Weltkulturerbe der UNESCO zu kommen.

Kultusminister Henry Tesch: *Mit dieser Vereinbarung wird dem gemeinsamen Bemühen um die Aufnahme des Schweriner Schlossensembles in das UNESCO-Welterbe noch einmal besonderer Nachdruck verliehen. Außerdem können wir so unsere Kräfte besser vereinen und gemeinsam das sehr anspruchsvolle und umfangreiche Bewerbungsverfahren auf den Weg bringen.*

*Das Bewerbungsverfahren wird den Städtetourismus in Schwerin weiter voran bringen. Nicht erst die Bundesgartenschau in den Gärten rund um unser Schweriner Märchenschloss hat die große Anziehungskraft dieses Meisterwerks historistischer Baukunst bewiesen. Der Weg auf die Welterbeliste ist zwar lang. Aber schon die Bewerbung wird das Schweriner Schlossensemble national und international noch bekannter machen", so Schwerins Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.

In der Vorwoche hatte der Kunsthistoriker Prof. Dr. Christofer Herrmann ein von der Landeshauptstadt beauftragtes Fachgutachten vorgelegt, das die Grundlage der UNESCO-Bewerbung Schwerins bilden soll.

"Die Chancen für eine Welterbebewerbung sind immer da besonders gut, wo die Europäer noch nicht viel auf der Liste vorzuweisen haben. Bei herausragenden Bauwerken und Ensembles des lange unterschätzten Historismus ist das der Fall", so Prof. Dr. Christofer Herrmann. "Für ein internationales Bewerbungsverfahren müssten europäische Partner gefunden werden, die den historistischen Schlossbau in seiner ganzen Bandbreite mit herausragenden Beispielen repräsentieren."

Die Antragstellung für die Aufnahme des Schweriner Schlossensembles in die UNESCO-Welterbeliste ist laut seinem Fachgutachten - unabhängig von einer internationalen Bewerbung - aus drei Gründen möglich:

1. Das Schweriner Schloss ist ein Meisterwerk der historistischen Baukunst, an dessen Entwurf mehrere herausragende Architekten beteiligt, waren und in dessen Konzeption sich grundsätzliche Fragestellungen der Architekturdiskussion des 19. Jahrhunderts in Europa widerspiegeln.

2. Das Schweriner Schlossensemble zählt zu den herausragenden Beispielen des 'romantischen Historismus' und ist auch ein außerordentlich authentisch erhaltenes Beispiel für die Entwicklung des Städtebaus (Verknüpfung von Residenz und Stadt mit einer Park- und Naturlandschaft) im 19. Jahrhundert.

3. Das Schweriner Schlossensemble kann eine außergewöhnlich lange, epochenübergreifende Tradition als historischer, politischer und architektonischer Zentralort (Fürsten- und Parlamentssitz) vom 10. Jahrhundert bis in die Gegenwart vorweisen.

Das Fachgutachten wird am 7. Oktober 2010 im Rahmen eines Fachkolloquiums im Festsaal des Schweriner Schlosses präsentiert. Die Unesco-Liste verzeichnet derzeit 911 Kultur- und Naturerbestätten in 151 Ländern, davon 33 in Deutschland.
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