Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hatte als oberste Schulaufsichtsbehörde die Rücknahme der Betriebserlaubnis für die Landschule Lüchow mit sofortiger Wirkung damit begründet, dass der Unterricht an dieser Schule fachlich und pädagogisch nicht qualifiziert gesichert ist und damit ein weiterer Unterricht an der Landschule Lüchow Nachteile für die Schulkarriere der schulpflichtigen Kinder bringt. Dies kann und darf im Interesse der Kinder und ihrem Recht an einem gleichwertigen Bildungserfolg nicht hingenommen werden.
Verwaltungsgerichtsentscheid über Landschule Lüchow: Schließung der Schule ist umzusetzen
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hatte als oberste Schulaufsichtsbehörde die Rücknahme der Betriebserlaubnis für die Landschule Lüchow mit sofortiger Wirkung damit begründet, dass der Unterricht an dieser Schule fachlich und pädagogisch nicht qualifiziert gesichert ist und damit ein weiterer Unterricht an der Landschule Lüchow Nachteile für die Schulkarriere der schulpflichtigen Kinder bringt. Dies kann und darf im Interesse der Kinder und ihrem Recht an einem gleichwertigen Bildungserfolg nicht hingenommen werden.