"Die Mittel werden für Stipendien und ein spezielles Angebot von Vorbereitungskursen verwendet", sagte Innovationsminister Prof.
Andreas Pinkwart. "Wir nehmen die Verantwortung gegenüber Studieninteressierten gerade aus Schwellen- und Entwicklungsländern ernst, sie auch wirklich zum Abschluss zu führen. Mit einem transparenten Auswahlverfahren wollen wir die Hochschulen bei der Suche nach den besten Köpfen unterstützen."
Die Mittel für die geplanten Programme werden durch die Auflösung der sieben staatlichen Studienkollegs ab 2009 und die Übernahme der 93 bisher dorthin abgeordneten Lehrkräfte in den Schulbereich frei.
"Gemeinsam mit dem Schulministerium ist sichergestellt, dass die eingeschriebenen Kollegiaten ihre Kurse beenden können und das Personal amtsangemessen und möglichst ortsnah eingesetzt wird", sagte Pinkwart. Der Rechtsrahmen für private und kirchliche Studienkollegs bleibt ebenso erhalten wie die staatliche Feststellungsprüfung, die ausländische Studienbewerber ablegen müssen, deren Schulabschluss nicht zu einem Hochschulstudium in Deutschland berechtigt.
Die Studienkollegs an den Universitäten Aachen, Bonn, Köln und Münster und den Fachhochschulen Dortmund, Köln und Niederrhein übernehmen bislang die Aufgabe, ausländische Studieninteressierte auf diese Feststellungsprüfung vorzubereiten. Der Landesrechnungshof (LRH) hatte die Kollegs geprüft und in seinem Jahresbericht 2006 dargestellt, dass nur jeder zweite der jährlich 800 Studienkolleg-Absolventen tatsächlich ein Studium in Nordrhein-Westfalen aufnimmt. Anders als noch vor zehn Jahren durchlaufen nur noch fünf Prozent der Bildungsausländer an NRW-Hochschulen ein Studienkolleg. Auch die Kultusministerkonferenz hatte angesichts der schwindenden Bedeutung der Kollegs bereits im Jahre 2004 festgehalten, dass die Gewinnung und Betreuung ausländischer Studierender direkt über die Hochschulen erfolgen solle.