Die rechtliche Basis für die Gründung der Stiftungen ist durch eine nachträgliche Ergänzung des Studienbeitragsgesetzes geschaffen worden. Sie entsprach dem Wunsch zahlreicher Studierender, einen geringfügigen Teil des jährlichen Beitragsaufkommens (bis zu 20 Prozent) zur nachhaltigen Verwendung einer Stiftung zukommen zu lassen, die ihrerseits der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen an der jeweiligen Hochschule verpflichtet ist. "Ich begrüße es deshalb besonders, dass die Studierendenvertreter maßgeblich bei der Errichtung der beiden Stiftungen mitgewirkt haben", betonte Pinkwart.
Die Stiftungen werden vom Stifterverband verwaltet, die Hochschulleitungen und die Studierendenvertreter entscheiden aber alleine, wie die Mittel verwendet werden. "Wir haben durch das Gesetz festgelegt, dass die Hochschule und die Studierenden diesen entscheidenden Einfluss behalten", sagte Pinkwart. Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten seien die Gewähr für eine größtmögliche Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen in der Hochschule.
Die Duisburg-Essener Universitätsstiftung soll sich aus jährlich mindestens fünf Prozent der eingenommnen Studienbeiträge speisen. Die Hochschule erwartet, dass das Stiftungskapital so jährlich um etwa eine Million Euro steigen wird. Neben der Unterstützung innovativer Lehre für die Universität können in besonderen Fällen Stipendien gezahlt werden. Die Stiftung "Qualität in Studium und Lehre" der Fachhochschule Münster soll u.a. die Studienbeiträge für besonders geeignete Studierende übernehmen; das Stiftungsvermögen soll auf mindestens zwei Millionen Euro aufgebaut werden.