Die Landesregierung strebt mit dem Gesetz passgenaue Lösungen für jede der sechs Universitätsklinika an. Sie bleiben Anstalten des öffentlichen Rechts, erhalten jedoch die Möglichkeit, andere Rechtsformen zu wählen. "Wir forcieren die Profilierung der Medizinforschung, stärken die Leitungsstrukturen und beschleunigen Bauinvestitionen", sagte Pinkwart. Zu diesem Zweck werden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne des Hochschulfreiheitsgesetzes fortentwickelt. Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren und soll im kommenden Januar in Kraft treten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster Universitätsklinika, allesamt Anstalten des öffentlichen Rechts. Den Studiengang Medizin bieten in NRW die Universitäten dieser sechs Standorte und die Universität Bochum an. An den sechs Universitätsklinika arbeiten insgesamt rund 30.000 Beschäftigte, darunter 5500 Wissenschaftler. Rund 250.000 Patienten werden jedes Jahr in den Uniklinika behandelt, die gemeinsam einen Jahresumsatz von rund 2,5 Milliarden Euro aufweisen. An den sieben Universitäten, die den Studiengang Humanmedizin anbieten, bilden 660 Professoren 18.650 Studierende aus.
Das Hochschulmedizingesetz soll der Hochschulmedizin neue Gestaltungsoptionen für eine noch stärkere Forschungsorientierung und Profilbildung eröffnen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Universitäten, standortübergreifend gemeinsame Fakultäten bilden zu können. Um die Uniklinika wirtschaftlicher zu führen, sollen sie verpflichtet werden, bei Verwaltungsaufgaben eng zu kooperieren. Hierfür ist die Bildung so genannter Soft Holdings vorgesehen.
Einkauf, EDV und ähnliche patientenferne Dienstleistungen sollen nicht mehr an jedem Standort einzeln und dementsprechend kostenintensiv organisiert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf verbesserte Rahmenbedingungen für ÖPP-Modelle vor, so dass die hohen Investitionsbedarfe möglichst schnell erfüllt werden können. Zudem soll eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes hochqualifizierten und engagierten Wissenschaftlern Anreize für einen Wechsel nach oder einen Verbleib in Nordrhein-Westfalen bieten.