Die Justiz des Landes Schleswig-Holstein bildet seit 2001 jährlich 15 Justizfachangestellte im Tarifbereich und seit vielen Jahren zusätzlich 17 Nachwuchskräfte sowie einen Aufstiegsbeamten für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes aus. Auch 2007 sei es gelungen, alle ausgebildeten Justizfachangestellten und alle Justizsekretär-Anwärterinnen und -Anwärter in den Landesdienst zu übernehmen, sagte Schmidt-Elsaeßer.
Die Ausbildung der Justizfachangestellten finde dezentral in den vier Landgerichtsbezirken statt. Der Berufsschulunterricht werde zentral im Blockunterricht in den Beruflichen Schulen des Kreises Schleswig-Flensburg in Schleswig absolviert, sagte der Staatssekretär. Der Einsatz der geprüften ausgebildeten Justizfachangestellten werde dabei über eine vom Oberlandesgericht geführten „Jobbörse“ für alle Gerichte und Fachgerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein vermittelt.
Mit der neuen Laufbahn- und Prüfungsverordnung und der zugleich neu gefassten „Ausführungsverordnung des Justizministeriums über die Aufgaben der Beamtinnen und Beamten, der Justizfachangestellten und der Justizangestellten des mittleren Justizdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“ seien die Anforderungen für die beamteten Nachwuchskräfte erhöht worden, wie es dem Bedarf auf den Serviceeinheiten der Gerichte entspräche, sagte der Staatssekretär. Zugleich sei die neue Berufsbezeichnung „Justizfachwirtin/Justizfachwirt“ für die geprüften Justizsekretär-Anwärterinnen und -Anwärter eingeführt worden.